BebauungspläneDer Bebauungsplan regelt die Bebaubarkeit und Nutzung von Grundstücken.
Existiert für ein Grundstück kein Bebauungsplan, so findet der § 34 BauGB
Anwendung. Demnach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß
der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut
werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung
gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse
müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Übersicht: Bebauungsplangebiete für den Stadtteil Ginsheim
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Bebauungspläne für den Stadtteil Ginsheim
Übersicht: Bebauungsplangebiete für den Stadtteil Gustavsburg
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Bebauungspläne für den Stadtteil Gustavsburg
Kontakt
Falls Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an den zuständigen Mitarbeiter im Rathaus wenden:
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