Neue TV-Versorgungsregelungen ab 1. Juli: Freie Wahl für Mieter

 

Zum 1. Juli 2024 tritt eine bedeutsame Veränderung in der TV-Versorgung für Mieter in Kraft. Der Gesetzgeber schafft teilweise die Umlagefähigkeit des Kabelfernsehanschlusses über die Betriebskosten ab. Mit dem Wegfall des sogenannten „Nebenkostenprivilegs“ will der Gesetzgeber die Mieter in die Lage versetzen, ab diesem Zeitpunkt frei darüber zu entscheiden, ob sie die bisherige Kabel-TV-Versorgung (TV-Signal über Vodafone) nutzen, oder sich lieber - meist internetbasierter - Alternativen bedienen möchten.

So können auch die Mieter der Gemeinnützigen Baugenossenschaft Mainspitze und der Kommunalen Wohnungsgesellschaft Ginsheim-Gustavsburg (KWG) zum
1. Juli frei über ihre TV-Versorgung entscheiden. Allerdings weisen beide Wohnungsunternehmen in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass die Installation und der Betrieb eigener Parabolantennen an den Gebäuden untersagt ist.

Um den Mietern weiterhin eine gewohnte Kabel-TV-Versorgung zu ermöglichen, hat die Baugenossenschaft/ KWG mit der Firma Rehnig Kabelnetze und Breitbandtechnik einen attraktiven monatlichen Versorgungspreis ausgehandelt. Ein entsprechender Vertragsabschluss hierfür ist in den nächsten Tagen geplant. Nach Vertragsabschluss erhalten die Bewohner der Baugenossenschaft und KWG noch einmal in ausreichender schriftlicher Form Informationen zu den dann künftigen Einzelnutzerverträgen. Den Mietern der Baugenossenschaft/KWG, die bereits jetzt einen Internetzugang für die TV-Versorgung nutzen, wird empfohlen, einen Einzelnutzervertrag mit der Firma Rehnig zu schließen, um unnötige Mehrkosten seitens des Netzbetreibers zu vermeiden und ihre Internetversorgung weiterhin sicherzustellen.

 
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