Neuwahl der Schiedsperson und deren Stellvertretung für Ginsheim-Gustavsburg

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In Ginsheim-Gustavsburg steht die Wahl einer neuen Schiedsperson und einer stellvertretenden Schiedsperson an. Jede Kommune muss zur Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten ein Schiedsamt einrichten.

Die Schiedsperson ist ehrenamtlich tätig. Ihre Amtszeit beträgt fünf Jahre. Sie wird von der Stadtverordnetenversammlung gewählt. Personen, die sich für die Ausübung des Schiedsamtes interessieren, können sich zur Wahl stellen. 

Für die Aufstellung zur Wahl gibt es bestimmte Ausschlusskriterien. Das Amt können Personen nicht bekleiden,

  • die die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen,
  • für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde,
  • die als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin oder Notar bestellt sind,
  • die die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben,
  • die die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes) ausübt oder im Schiedsamtsbezirk im Polizeivollzugsdienst tätig ist.

Als Schiedsperson soll nicht berufen werden, wer

  • bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 75. Lebensjahr vollendet haben wird;
  • nicht in dem Bezirk Ginsheim-Gustavsburg wohnt;
  • durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Bewerbungen können bis Freitag, 17. November, an den Magistrat der Stadt Ginsheim-Gustavsburg, Schulstraße 12, 65462 Ginsheim-Gustavsburg, adressiert werden.

 
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