Grab- & Bestattungsformen

Einige Fragen tauchen bei Bestattungen auf. Hier finden Sie eine Auflistung von Informationen zu dem Thema:


Abschiedsraum

In den Trauerhallen beider Friedhöfe steht ein gesonderter Abschiedsraum zur Verfügung, der gegen eine Gebühr genutzt werden kann.


Anmeldung

Die Anmeldung einer Bestattung erfolgt bei der Friedhofsverwaltung durch die Angehörigen oder das Bestattungsunternehmen. Die Friedhofsverwaltung vergibt die Beerdigungstermine.


Anonyme Bestattungen

Für anonyme Bestattungen gelten die allgemeinen Bestimmungen. Naturgemäß unterbleibt jedoch eine Kennzeichnung und Pflege der Grabstelle.


Erklärung für den Todesfall

Im Sinne der Vorsorgeplanung bietet die Friedhofsverwaltung die Möglichkeit an, formlose Erklärungen aufzunehmen, um dadurch schon zu Lebzeiten die Bestattungsmodalitäten selbst regeln zu können. Die schriftlichen Erklärungen können bei der Friedhofsverwaltung direkt hinterlegt werden.


Grabpflege

Mit der Übernahme einer Grabstätte verpflichtet sich der Nutzungsberechtigte, eine angemessene Pflege für die Dauer der Nutzungszeit sicherzustellen. Die Grabpflege kann durch Angehörige oder einen zugelassenen Friedhofsgärtner erfolgen. Dies gilt auch für Vorsorgegräber. Für die Urnengemeinschaftsanlage und die Rasengräber wird die Grabpflege von der Friedhofsverwaltung durchgeführt. Die Kosten sind mit der Grabgebühr abgegolten.


Ruhezeit

Die Ruhezeit ist der Zeitraum, in dem der Sarg oder die Urne in der Grabstätte verbleibt. Sie beginnt mit dem Tag der Bestattung und beträgt für alle Bestattungsformen 25 Jahre. Bei verstorbenen Kindern unter 5 Jahren beträgt die Ruhefrist 15 Jahre.


Umbettung

Umbettungen sind im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben möglich. Hinsichtlich der Voraussetzungen und Durchführung informieren Sie sich bitte rechtzeitig vorab bei der Friedhofsverwaltung.


Vorsorge

Vorsorgevereinbarungen können unter anderem bei der Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hessen-Thüringen GmbH, An der Festeburg 33, 60389 Frankfurt am Main, Tel. 069.904787-0, www.grabpflege-
hessen-thueringen.de, und bei verschiedenen Bestattungsinstituten abgeschlossen werden.


Kontakt

Bei Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen zur Verfügung:

  • Friedhof Ginsheim: Frau Luger - Tel. 06134/585-379
  • Friedhof Gustavsburg: Frau Sohnrey - Tel. 06134/585-378

/ Fachbereich 4 - Bürgerservice, Ordnung und Kultur / Friedhofs- und Bestattungswesen

Kontakt

Tel.: 06134 585-378
Fax: 06134 585-404
Webseite: https://www.ginsheim-gustavsburg.de
friedhof@gigu.de

Postadresse

Dr.-Herrmann-Straße 32
65462 Ginsheim-Gustavsburg, Stadt Adresse in Google Maps anzeigen

rollstuhlgeeignet

ja

Anmerkungen

Für einen Termin in den Rathäusern setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeiter*innen in Verbindung. 

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Freitag:            9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag:                  14.00 Uhr - 18.00 Uhr


Telefonische Erreichbarkeit - Zentrale (06134/585-300)
:
Montag - Mittwoch:        9.00 Uhr - 14.00 Uhr
Donnerstag:                     9.00 Uhr - 12.30 Uhr
                                        13.30 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag:                             9.00 Uhr - 12.00 Uhr

Zugeordnete Mitarbeiter

 
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