Neues vom Stadtschreiber: Unbefugtes Herumtreiben

Stadtschreiber
 

von Hans-Benno Hauf

Im Januar 1931 berichtet der Ginsheimer Ortsvorsteher Laun dem Oberbürgermeister in Mainz, dass in den vergangenen Wochen mehrere Einwohner wegen unbefugtem Herumtreiben im Felde zur Anzeige gebracht werden. Sogar mitgeführte Schusswaffen sind beschlagnahmt und in Verwahr genommen. Die Zahl der Wilddiebe sei nicht gering und nehme ständig zu, stellt Peter Laun fest. „Um diesem Treiben ein Ende zu machen“, sieht der ehemalige Ginsheim-Gustavsburger Bürgermeister es als „unbedingt notwendig“ an, dass neben dem bereits vorhandenen Feldschutzpersonal noch weitere Personen als Ehrenfeldschützen für die Gemarkung Ginsheim und die Gemarkung Ginsheimer Rheinauen verpflichtet werden. Als geeignet schlägt er den Bautechniker Johann Valentin Stahl, Schreinermeister Georg Volz jun., den Bürobeamten Adam Flößer II. und Jagdaufseher Ludwig Seitz vor und bittet das Kreisamt, die Ernennung baldmöglichst vorzunehmen. Mit dem Schreiben beschäftigen sich in Mainz der Dezernent für die Feldpolizei, der Dezernent für  Eingemeindungen, Beigeordneter Laaf und Bürgermeister Dr. Wilhelm Ehrhard. Ob die Flurhüter Verstärkung erhalten haben? Peter Laun hat es nicht vermerkt.

 
Klassische Ansicht

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