Kommunale Wohnungsgesellschaft


Beschreibung der Geschäftstätigkeit

Die Kommunale Wohnungsgesellschaft Ginsheim-Gustavsburg (KWG) wurde am 1. Januar 1991 in der Rechtsform eines Kommunalen Eigenbetriebes nach dem Hessischen Eigenbetriebsgesetz vom 09.06.1989 (GVBl. I Seite 154) gegründet. § 1 Abs. 2 der Eigenbetriebssatzung drückt den Zweck der KWG wie folgt aus: "Zweck des Eigenbetriebes ist es, Wohnungen gemäß § 2 des II. Wohnungsbaugesetzes zu errichten, zu betreuen und zu bewirtschaften. Er kann außerdem alle im Bereich der Wohnungswirtschaft anfallenden Aufgaben übernehmen, insbesondere Grundstücke erwerben, belasten und in Ausnahmefällen auch veräußern, sowie Erbbaurechte vergeben."

In den vergangenen Jahren wurden durch das Unternehmen im Rahmen des Neubaus sowie der Sanierung und durch die laufende Instandhaltung wesentliche Investitionen getätigt. Mit diesen Bauaufträgen hat das Unternehmen einen unverzichtbaren Beitrag zur Stabilität der Beschäftigung, insbesondere des heimischen Baugewerbes, geleistet. Als solventer Partner ist sie für die Bauwirtschaft ein wichtiger Auftraggeber der Region. Hauptbestandteil der Geschäftstätigkeit des Unternehmens war in den letzten Jahren die Bestandserhaltung und die komplexe Modernisierung/Sanierung der Wohnhäuser im Bestand. Weiterhin sind in den letzten Jahren im Neubaugebiet "Ginsheim-Nord", in der Akazienstraße, in der Kolpingstraße sowie in der Hermann-Löns-Allee Neubauobjekte mit Mietwohnungen errichtet worden.


Wohnungsbewirtschaftung

Die Kommunale Wohnungsgesellschaft Ginsheim-Gustavsburg bewirtschaftet in der Stadt Ginsheim-Gustavsburg einen Wohnungsbestand von rund 800 Mietwohnungen in 100 Häusern, bei 57.000 m² Wohnfläche, 450 Einstellplätzen und 200 Garagen.


Betriebsleitung

Die Betriebsleitung besteht aus zwei Betriebsleitern. Davon ist ein Betriebsleiter nebenamtlich angestellt. Die Betriebsleitung leitet den Eigenbetrieb aufgrund der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und der Betriebskommission in eigener Zuständigkeit und Verantwortung, soweit nicht durch die Hessische Gemeindeordnung, das Eigenbetriebsgesetz oder diese Satzung etwas anderes bestimmt ist. Ihr obliegt insbesondere die laufende Betriebsführung, die Aufstellung des Wirtschaftsplanes, des Jahresabschlusses, des Anlagennachweises, des Lageberichts und der Erfolgsübersicht und des Jahresberichts sowie die Zwischenberichterstattung. Sie hat den Eigenbetrieb wirtschaftlich und sparsam zu führen.


Betriebskommission

Die Betriebskommission besteht aus 12 Mitgliedern; den Vorsitz führt der Bürgermeister der Stadt Ginsheim-Gustavsburg. Die Betriebskommission überwacht die Betriebsleitung und bereitet die nach dem Eigenbetriebsgesetz und dieser Betriebssatzung erforderlichen Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vor.


/ Bürgermeister / Eigenbetrieb Kommunale Wohnungsgesellschaft

Kontakt

Tel.: 06144 334930
Fax: 06144 3349350
info@kwg-gigu.de
Webseite: https://www.kwg-gigu.de

Postadresse

Bouguenais Allee 8
65462 Ginsheim-Gustavsburg Adresse in Google Maps anzeigen

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