Neues vom Stadtschreiber: Benutzungsordnung

Stadtschreiber
 

von Hans-Benno Hauf

In der Jahreshauptversammlung der Sport- und Kulturgemeinde am 9. April 1965 im Café Ambach in der Ringstraße beschließen die Vereins-Delegierten neue Richtlinien für die Nutzung der Turnhalle in der Rheinstraße. So zahlt ein Verein für die Benutzung der Turnhalle oder des Kasinos für zwei Übungsabende pro Woche in sechs Monaten 60 DM, für wöchentlich einen Übungsabend die Hälfte. Im Winterhalbjahr ist ein Heizungsbeitrag zu leisten. Bei Veranstaltungen mit Ausschank zahlt der Verein bei 400 DM Mindestumsatz am Büfett[1] keine Miete. Nicht der SKG angeschlossene Vereine und Tanzkapellen zahlen bei Hallennutzung den vollen Beitrag für den Hausmeister. Für die Kasinonutzung sind 5 Mark Reinigungsgebühr zu entrichten. Bei Maskenbällen kann der jeweilige Verein die Likörbude selbst übernehmen, wenn er die Spirituosen von der SKG bezieht und für jede verkaufte Flasche eine gewisse Miete abzieht. Die Bedienung der Verstärkeranlage obliegt dem Hausmeister, der dafür von der SKG eine Stundenvergütung erhält. Damit will die SKG Sport- und Kulturveranstaltungen auf breitester Grundlage fördern und beleben. Für die Garderobe ist ausschließlich die Frau des Hausmeisters zuständig. Für Familienfeiern können Tische und Stühle aus der Turnhalle verliehen werden. Quittungen stellt Geschäftsführer Georg Schmitt über eine Mark pro Tisch und 30 Pfennige pro Stuhl in den Geschäftsstunden donnerstags zwischen 18 und 20 Uhr aus.


[1] das Büfett wird von der SKG betrieben

 
Klassische Ansicht

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