Pässe und Ausweise: Änderungen ab 2024

Reisepass
 

Die Stadtverwaltung informiert über wichtige Änderungen im Pass- und Ausweiswesen, die ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Ab diesem Datum wird die Ausstellung, Verlängerung oder Aktualisierung von Kinderreisepässen eingestellt. Bereits vorhandene Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum aufgedruckten Ablaufdatum und werden dann ungültig. Für Reisen innerhalb der EU können ab dem Säuglingsalter Personalausweise als Ausweisdokumente für Kinder genutzt werden. Wenn Reisen außerhalb der EU geplant sind – einschließlich Großbritannien – benötigen sowohl Kinder als auch ihre Eltern einen regulären Reisepass.

Parallel zu dieser Gesetzesänderung wurde bekanntgegeben, dass ab dem 1. Januar 2024 die Grundgebühr für Reisepassanträge von Personen ab 24 Jahren 70,00 Euro beträgt. Die Gebühren für Express-Reisepässe sowie Zuschläge für 48 Seiten (anstelle der regulären 32 Seiten) bleiben unverändert, ebenso die Grundgebühr für Reisepässe bis zum Alter von 24 Jahren (37,50 Euro).

Weitere Informationen dazu können auf der Homepage des Bundesministeriums des Innern und Heimat (BMI) sowie auf dem Personalausweisportal abgerufen werden.

 
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