Alles Wichtige zum Haushalt auf einen Blick

    Die Stadtverwaltung stellt hier in einer Übersicht den Haushalt der Stadt Ginsheim-Gustavsburg vor.

    Folgende Themen werden erläuert:


    Wichtige Begriffe kurz erläutert


    Haushaltsplan

    Der Haushaltsplan wird vom Magistrat aufgestellt. Anschließend wird er von dem Sport-, Jugend- und Sozialausschuss, dem Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss sowie dem Haupt- und Finanzausschuss in öffentlichen Sitzungen beraten und von der Stadtverordnetenversammlung ebenfalls in öffentlicher Sitzung beschlossen.

    Haushaltssatzung

    In der Haushaltssatzung sind die Gesamtsummen an Erträgen, Aufwendungen, Ein- und Auszahlungen festgesetzt, die voraussichtlich in dem betreffenden Jahr anfallen (bei einem Doppelhaushalt sind 2 Jahre festgesetzt).

    Die festgesetzten Kredite dienen der langfristigen Finanzierung der Investitionsvorhaben. Die festgesetzten Kassenkredite ermächtigen die Kommunen, bis zu diesem Betrag das Konto zu überziehen, um die Zahlungsfähigkeit für laufende Aufwendungen zu erhalten (kurzfristig). Die Aufnahme von Krediten muss von der Kommunalaufsicht genehmigt werden.

    Ergebnishaushalt

    Im Ergebnishaushalt werden die Erträge und Aufwendungen für die laufende Verwaltung geplant. Bei den Erträgen sind dies unter anderem Steuern, Gebühren und Zuweisungen; bei den Aufwendungen Personalkosten, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Steuern, Umlagen, Abschreibungen sowie Zinsenaufwendungen.

    Finanzhaushalt

    Der Finanzhaushalt enthält nur Positionen, die zu Einzahlungen oder Auszahlungen führen. Dementsprechend sind hier zum Beispiel keine Abschreibungen dargestellt.

    Investitionsprogramm

    Die Kommune hat jährlich ein Investitionsprogramm aufzustellen, das einen Zeitraum von 6 Jahren umfasst (Ergebnis Vorvorjahr, Ansatz Vorjahr, Ansatz laufendes Jahr sowie die drei folgenden Jahre).

    Haushaltssicherungskonzept

    Defizitäre Kommunen wie Ginsheim-Gustavsburg haben ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, in dem darzustellen ist, mit welchen Maßnahmen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt ein Haushaltsausgleich erreicht werden soll. Das Haushaltssicherungskonzept muss von der Kommunalaufsicht genehmigt werden.


    Was Kommunen alles machen!

    ein Beitrag des Hessischen Städte- und Gemeindebundes

    Was Kommunen alles machen!

    Sie suchen ein verlässliches Angebot für Bildung, Betreuung und Erziehung für Ihre Kinder? Sie wollen, dass Ihre Kinder in zeitgemäß ausgestatteten Schulen gehen können? Dass Busse und Bahnen helfen, das Auto auch mal stehen zu lassen? Dass jeder Tag im Jahr rund um die Uhr Wasser in hoher Qualität aus der Leitung kommt und ihr Schmutzwasser auch wieder entsorgt wird? Sie wollen Ihren Müll nicht in die Landschaft kippen, sondern sich darauf verlassen, dass die Mülltonne regelmäßig geleert wird? Sie wollen sich darauf verlassen, dass im Notfall spätestens zehn Minuten nach dem Notruf Rettungswagen oder Feuerwehr da sind? Sie wollen sicher sein, dass es in der Nähe ein Krankenhaus gibt, in dem Ihnen geholfen wird, wenn Sie krank sind? Sie sind auch dagegen, dass jeder nach Gusto überall hin bauen kann, was er will? Dass diejenigen, den nötigsten Lebensunterhalt gesichert bekommen, die ihn selber gerade nicht aufbringen können? Sie gehen gelegentlich ins Museum, ins Theater oder zu Veranstaltungen örtlicher Vereine in Mehrzweckhalle oder Bürgerhaus? Sie treiben gerne Sport und brauchen dafür eine Sporthalle oder einen Sportplatz? Sie wollen, dass der Staat gegen Vernachlässigungen und Verwahrlosung von Kindern und Jugendlichen vorgeht? Sie wollen, dass sie über einen Bürgersteig ohne Stolperfallen gehen können und die steile Straße vor Ihrer Haustür im Winter geräumt und gestreut ist, bevor sie morgens früh zur Arbeit gehen? Ihr Arbeitgeber wächst und muss den Betrieb erweitern, damit mehr Leute Arbeit finden? – Das alles und noch viel mehr stellen Ihre Stadt und Ihr Landkreis sicher. Rund um die Uhr, 365 oder auch mal 366 Tage im Jahr. Was auch passiert: Ihre Kommune steht für Sie bereit.

    Kommunen brauchen aktive Bürgerinnen und Bürger

    Städte, Gemeinden und Kreise machen so viel – mit ihren Bürgern für ihre Bürger. In Feuerwehren und Vereinen, aber auch in den Gemeindegremien arbeiten bereits viele Menschen ehrenamtlich für Sie. Das soll und muss so sein, so haben es die Eltern von Grundgesetz und Landesverfassung gewollt. Mitmachen, den Ort, an dem man lebt mitgestalten – dazu gibt es viele Möglichkeiten. Und in allen Bereichen sind weitere Helfer willkommen. Mitmachen erwünscht – auch von Ihnen!

    Kommunen in Finanznot – warum?

    Den Kommunen fehlt seit Jahren das Geld, um alle ihre Aufgaben zu bezahlen. Die Gründe dafür sind vielfältig.

    • Faktor Steuereinnahmen
      Wichtige Steuereinnahmen sind in den letzten Jahren nicht gewachsen oder sogar gesunken. Dahinter steckt die Wirtschaftskrise der zurückliegenden Jahre, aber auch Steuersenkungen, die zu Einnahmeeinbußen führen. Insgesamt behalten Bund und Länder über 80% aller Steuereinnahmen für sich. Der Anteil der Kommunen am Kuchen liegt seit Jahrzehnten bei 12-14% (den kleinen Rest kriegt die EU). Und daraus bestreiten die Kommunen alle ihre Aufgaben.
    • Faktor wachsende Ausgaben
      Große Ausgabenblöcke sind dagegen gewachsen. Vor dreißig Jahren stellten die Kommunen vielerorts noch Halbtagskindergärten mit wenig Personal zur Verfügung. In der Praxis gingen auch nicht alle Drei- bis Sechsjährigen hin. Heute gibt es Kinderbetreuung für unter Dreijährige, den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz und höhere Anforderungen an das Personal – sowohl mit Blick auf die Anzahl der Betreuer als auch mit Blick auf deren berufliche Qualifikation. All das haben Bund und Land mit Blick auf gesellschaftliche Veränderungen vorgegeben. All das kostet Geld. Und das müssen die Kommunen aufbringen. Andere Beispiele sind die Eingliederung Behinderter ins gesellschaftliche Leben und der Kampf gegen Armut im Alter. Das sind alles wichtige gesellschaftliche Aufgaben. Die Kommunen mussten und müssen sie aber in viel zu großem Umfang allein bezahlen.
    • Faktor Standards und Fortschritt
      Das Beispiel Kindergarten zeigt: Die Ansprüche an die Qualität der Leistungen wächst. In anderen Bereichen gibt es – zum Schutz von Leben und Gesundheit – höhere Vorgaben oder neue technische Möglichkeiten. Sie umzusetzen, die Möglichkeiten zu nutzen – das kostet oft zunächst einmal, nicht selten auch auf Dauer, mehr Geld. Der Unterschied zwischen Kupfer- und Glasfaserkabel – den gibt es auch im privaten Haushalt. Die Waschmaschine hat längst das Waschbrett abgelöst, und wir telefonieren nicht mehr mit dem Fernsprecher mit der Kurbel dran, sondern mit schnurlosen Gerätschaften, mit denen man viel mehr als nur telefonieren kann. Das Waschbrett dürfte erschwinglicher gewesen sein als die Waschmaschine, bei Telefonen könnte der Fortschritt die Preise gedrückt haben.
    • Faktor Kommunalstruktur
      Bis 1979 sind in Hessen viele kleine Ortschaften zu größeren Gemeinden zusammengeschlossen worden. Viele Bürger waren damit nicht einverstanden. Viele, die zuvor in Gemeindevertretungen und als ehrenamtliche Bürgermeister gearbeitet hatten, zogen sich zurück. Auch heute noch gibt es oft ein ausgeprägtes Ortsteildenken. Vielfach bedeutet das, dass die Gemeinde Angebote in allen Ortsteilen unterhalten soll und unterhält. „Die Stadt“ oder „die Gemeinde“ muss dann sehen, wo sie die Mittel aufbringt. In kleineren Kommunen ist dagegen klar: Die, die das Dorfgemeinschaftshaus behalten oder ausgebaut haben wollen, müssen es auch bezahlen. In größeren Kommunen ist dieser Zusammenhang oft nicht klar. Die Folge sind hohe Ausgaben und Investitionen, die nur deshalb erfolgen, weil in einem anderen Stadtteil etwas Ähnliches gemacht wurde. So ist es wohl kein Zufall, dass die kommunale Finanznot im Saarland, in Nordrhein-Westfalen und in Hessen groß ist, wo besonders einschneidende Gebietsreformen erfolgten. Identifikation und Mitarbeit sind in großen Kommunen viel schwerer zu erreichen.
    • Faktor Infrastruktur
      Sporthallen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser, Bürger- und Dorfgemeinschaftshäuser – das und mehr haben Bund und Land nach dem Krieg gefördert, wenn es darum ging, etwas zu bauen. Aber diese Investitionen auch auf Dauer betreiben und erhalten: Das ist fast immer Sache der Kommunen. Manches Förderprogramm früherer Jahre baggert heute tiefe Löcher in die kommunale Kasse; Bürger- und Dorfgemeinschaftshäuser, Feuerwehren und Sporthallen kann man nicht gewinnbringend betreiben. Das will wohl auch niemand. Die Mittel müssen aber irgendwo herkommen.

    Haushaltskonsolidierung – warum?

    Die Kommunen kämpfen in der Finanznot um jeden Euro. Sie sind auch dafür, dass Sie auch morgen und übermorgen noch die Leistungen bekommen, für die Stadt, Gemeinde und Kreis verantwortlich sind? Sie wollen das auch für Ihre Kinder und Enkel? Sie wollen, dass die Schulden nicht mehr wachsen und nicht an die kommenden Generationen weitervererbt werden? Sie wollen, dass Sie für Ihre Steuern Leistungen von Bund, Land und Kommunen bekommen, statt sie immer stärker für Zinsen und Zinseszinsen zu verwenden? Dann muss an vielen Stellen weniger ausgegeben, an anderer Stelle mehr eingenommen werden. Gegen die Grundrechenarten kann auf Dauer keiner Politik machen.


    Produktstruktur im Haushaltsplan

    Der Aufbau der Produktstruktur des Haushaltsplans ist in der Gemeinde-haushaltsverordnung (GemHVO) geregelt. Entsprechend dem verbindlich vorgegebenen Produktbereichsplan gliedert sich der Haushaltsplan der Stadt Ginsheim-Gustavsburg in folgende Bereiche:

    • Bereich 01 - Innere Verwaltung
      Im Bereich 01 finden sich u. a. die Ansätze für die Zentralen Dienste der Verwaltung, Stadtkasse, IT, Grundstücks- und Gebäudemanagement, Personalwesen und Öffentlichkeitsarbeit
    • Bereich 02 - Sicherheit und Ordnung
      Im Bereich 02 sind die Produkte Statistik und Wahlen, Bürgerbüro, Personenstandswesen (Standesamt), Öffentliche Sicherheit und Ordnung mit Stadtpolizei sowie Brand- und Katastrophenschutz geregelt.
    • Bereich 03 - Schulträgeraufgaben
      Der Bereich 03 entfällt in Ginsheim-Gustavsburg, da hier der Kreis Groß-Gerau Schulträger ist.
    • Bereich 04 - Kultur und Wissenschaft
      Der Bereich 04 beinhaltet die Produkte Musikschule, Kommunales Kino, Kulturveranstaltungen und –förderung.
    • Bereich 05 - Soziale Leistungen/Soziale Hilfen
      Im Bereich 05 finden sich Ansätze für die Seniorenberatung und –betreuung (Seniorentreff Fähre) sowie die Sozialberatung.
    • Bereich 06 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
      Im Bereich 06 werden die Produkte Kinderbetreuung (Kitas), Ferienspiele, Jugendeinrichtungen und Spielplätze ausgewiesen.
    • Bereich 07 - Gesundheitsdienste
      Die Aufgaben im Bereich 07 werden ebenfalls durch den Kreis wahrgenommen.
    • Bereich 08 - Sportförderung
      Der Bereich 08 weist die Ansätze für die Sportplätze sowie die Zuschüsse an Sportvereine aus.
    • Bereich 09 - Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformation
      Im Bereich 09 werden die Aufgaben für die städtebauliche Planung (Bebauungspläne) und Stadtentwicklung abgebildet.
    • Bereich 10 - Bauen und Wohnen
      Der Bereich 10 enthält die Ansätze für die Wohnungsbauförderung und die Fehlbelegungsabgabe.
    • Bereich 11 - Ver- und Entsorgung
      Im Bereich 11 sind die Leistungen für die Müllabfuhr ausgewiesen.
    • Bereich 12 - Verkehrsflächen und –anlagen/ÖPNV
      Im Bereich 12 sind die Mittel für die kommunalen Straßen und die Zuschüsse für den ÖPNV sowie die Fähre veranschlagt.
    • Bereich 13 - Natur- und Landschaftspflege
      Der Bereich 13 beinhaltet die Produkte Grünflächen, Gewässer (Altrhein, Lochwiesengraben, Kreuzlachgraben), Feldwege sowie Friedhofs- und Bestattungswesen.
    • Bereich 14 - Umweltschutz
      Der Bereich 14 beschäftigt sich im Produkt Umweltschutz mit allgemeinen Umweltfragen sowie dem Immissionsschutz einschließlich Flughafenausbau.
    • Bereich 15 - Wirtschaft und Tourismus
      Im Bereich 15 ist lediglich das Produkt Wirtschaftsförderung angesiedelt.
    • Bereich 16 - Allgemeine Finanzwirtschaft
      Im Bereich 16 finden sich die Steuererträge, Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer, die Umlagen (Kreis- und Schulumlage, Gewerbesteuerumlage) sowie die Aufwendungen für langfristige Darlehen.

     
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