Bebauungspläne

Der Bebauungsplan regelt die Bebaubarkeit und Nutzung von Grundstücken. Existiert für ein Grundstück kein Bebauungsplan, so findet der § 34 BauGB Anwendung. Demnach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.


Übersicht: Bebauungsplangebiete für den Stadtteil Ginsheim

Bebauungsplanübersicht Ginsheim


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Bebauungspläne für den Stadtteil Ginsheim



Übersicht: Bebauungsplangebiete für den Stadtteil Gustavsburg

Bebauungsplanübersicht Gustavsburg


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Bebauungspläne für den Stadtteil Gustavsburg



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Falls Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an den zuständigen Mitarbeiter im Rathaus wenden:

/ Herr Matthias Richter

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Tel.: 06144 20-167
Fax: 06144 20-416
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Raum-Nr.: 206
Stockwerk: 1. OG
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