Freiwilliger Wehrdienst: Datenübermittlung

Seit 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich nach dem Wehrpflichtgesetz verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten.

Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermittelt die Meldebehörde jährlich bis zum 31. März folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im kommenden Jahr volljährig werden:

  • Familienname, 
  • Vornamen 
  • und Anschrift. 

Betroffene haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung gebunden und muss nicht begründet werden. Er kann in den städtischen Bürgerbüros, Jakob-Fischer-Straße 16 und Schillerstraße 17 (Friedrich-Ebert-Platz), eingelegt werden. 

Falls der Datenübermittlung nicht widersprochen wird, werden die Daten weitergegeben.

 
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