Neues vom Stadtschreiber: Verschwender

Stadtschreiber
 

von Hans-Benno Hauf

„Großherzogliches Hofgericht der Provinz Starkenburg hat den Johannes Reinheimer den Zweiten von Ginsheim für einen Verschwender[1] erkannt. Es wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß Rechtsgeschäfte mit Johannes Reinheimer den Zweiten in rechtsbeständiger Weise nur mit dem ihm als Curator[2] bestellten Philipp Schneider den Siebten[3] von Ginsheim abgeschlossen werden können. Zugleich werden alle, welche Ansprüche irgendwelcher Art an Johannes Reinheimer den Zweiten zu haben vermeinen, aufgefordert, solche im Termin: Donnerstag den 21. März laufenden Jahres, früh 9 Uhr, bei Vermeidung der Nichtberücksichtigung bei der Vermögens-Ordnung zur Anzeige zu bringen.

Groß-Gerau, den 12. Februar 1861. Großherzogliches Landgericht Groß-Gerau, Dr. Wiener, Landrichter und Erdmann, Landgerichts-Assessor.“

Gelesen im Groß-Gerauer Kreis-und Anzeigenblatt, Zwölfter Jahrgang, Nr. 11 vom 15. März 1861.



[1]Prodigalitätserklärung, heute Bestellung eines Betreuers

[2] lat.: Pfleger

[3] 30.10.1821- 13.11.1903 Bürgermeister in Ginsheim von 1863 bis 1903

 
Klassische Ansicht

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