Feuerbestattungen

Die Feuerbestattung ist der Erdbestattung grundsätzlich gleichgestellt. Hier erfolgt nach der Einäscherung des Verstorbenen die Beisetzung der Aschereste in einer fest verschlossenen Urne. 

Auch für Urnen gilt in Hessen der Bestattungszwang auf Friedhöfen. Das Gesetz über die Feuerbestattung schreibt vor der Einäscherung eine zweite amtliche Leichenschau vor.


Urnenwahlgräber

Die Lage eines Urnenwahlgrabes kann aus den verfügbaren Grabplätzen in Absprache mit der Friedhofsverwaltung ausgewählt werden. Wählbar ist auch die Anzahl der Grabstellen. Es werden zwei- und dreistellige Urnenwahlgrabstätten angeboten.

Der Nutzungsberechtigte erhält das ausschließliche Nutzungsrecht an der ausgewählten Grabstelle durch die eigene Person, seine Angehörigen und Rechtsnachfolger. Die Nutzungsdauer beträgt 40 Jahre.


Urnenreihengräber

Urnenreihengräber sind Reihengrabstätten, die auf dafür vorgesehenen Flächen der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer von 25 Jahren zur Beisetzung einer Urne abgegeben werden.

Eine Auswahl der Grablage durch die Angehörigen sowie eine Weiterführung der Reihengrabstätte über die Ruhezeit hinaus ist daher nicht möglich. Reservierungen für Ehepartner sind ebenfalls nicht möglich.
Nach Ablauf der 25-jährigen Ruhezeit werden die Gräber eingeebnet.


Urnennischen

Urnen können nicht nur in Erdgräbern sondern auch in Urnenwänden beigesetzt werden. Hier stehen jeweils Urneneinzelnischen und Urnendoppelnischen zur Verfügung. Die Kosten für die Abdeckplatte sind in der Gebühr enthalten.

Für Einzelnischen gelten sinngemäß die Vorschriften für Urnenreihengräber. Die Dauer für die Nutzung der Doppelnischen beträgt grundsätzlich 40 Jahre.


Urnengemeinschaftsanlage

In der Urnengemeinschaftsanlage auf dem Friedhof Ginsheim werden einstellige Urnengräber und Vorsorgegräber angeboten. Die Beisetzungsstellen gibt die Friedhofsverwaltung vor.

Auf den vorhandenen Stellen besteht die Möglichkeit, die Daten der Verstorbenen anzugeben. Die Schrifttafeln werden zur Verfügung gestellt und sind - ebenso wie die Kosten für den Pflegeaufwand der Anlage - in der Gebühr enthalten.


Gebühren

Die Gebühren können folgender Gebührenliste (>> zum PDF) entnommen werden.


Kontakt 

Bei Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter zur Verfügung:

/ Fachbereich 4 - Bürgerservice, Ordnung und Kultur / Friedhofs- und Bestattungswesen

Kontakt

Tel.: 06134 585-378
Fax: 06134 585-404
friedhof@gigu.de
Webseite: https://www.ginsheim-gustavsburg.de

Postadresse

Dr.-Herrmann-Straße 32
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Anmerkungen

Für einen Termin in den Rathäusern setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeiter*innen in Verbindung. 

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