L3040 / Bauarbeiten von Hessen Mobil: Halbseitige Sperrung der Bahnunterführung bleibt bestehen

Baustelle Bahnunterführung in Gustavsburg
 

Die Stadt bittet um Kenntnisnahme einer Pressemitteilung von Hessen Mobil:

Die halbseitige Sperrung im Rahmen der Arbeiten zum Neubau einer Rad- und Gehwegunterführung in Ginsheim-Gustavsburg und die damit verbundene Führung des Fuß- und Radverkehrs durch den Straßentrog der L 3040 wird bis zum Ende der Baumaßnahme im April 2024 aufrechterhalten.

Zuletzt war die Freigabe der Unterführung für Anfang Dezember 2023 angestrebt worden. Dieser vorzeitige Rückbau der Verkehrssicherung für den Fuß-und Radverkehr innerhalb des Straßentrogs ist jedoch aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht möglich.

Mit Beginn der kalten Jahreszeit und den zuletzt starken Regenfällen wurden Undichtigkeiten an einigen Betonabschnitten in der Fuß- und Radwegeunterführung offengelegt, deren Instandsetzung eine Änderung des Bauablaufs erforderlich macht.

Darüber hinaus sorgten Lieferengpässe zu Verzögerungen beim Baufortschritt der Straßenbereiche am Anschluss der Rad- und Gehwegunterführung.

Aufgrund dessen können die Anschlussbereiche an dieses Trogbauwerk bis zum Ende des Winters nicht in einen verkehrssicheren Zustand versetzt werden. Die Stadt Ginsheim-Gustavsburg wurde davon in Kenntnis gesetzt und sieht ebenso keine andere verkehrssichere Möglichkeit als die Fortführung des derzeitigen Zustands.

Die derzeit funktionierende und eingespielte Führung des Fuß- und Radverkehrs innerhalb des Straßentrogs zeigt sich daher als die bessere und sicherere Variante, so dass die beiden Bauherren Hessen Mobil und DB Netz AG beantragt haben, diese bis zur Beendigung der Maßnahme beizubehalten.

Neben der Lösung zur Verkehrssituation werden dadurch zusätzliche Kosten, die durch ein erschwertes Arbeiten der Baufirma und erhöhtem Aufwand zum Schutz des Fuß -und Radverkehrs im Baustellenbereich entstanden wären, vermieden.

Zur Baumaßnahme:
Die Maßnahme dient der Beseitigung der schienengleichen Bahnübergänge BÜ 3 und BÜ 3a der Bahnstrecke 3520 Frankfurt-Mainz im Zuge der Landesstraße L 3040 bei Ginsheim-Gustavsburg.

Sie besteht aus zwei getrennten baulichen Anlagen für den Straßenverkehr sowie für den Geh- und Radverkehr, deren Realisierung von vornherein in zwei zeitlich aufeinanderfolgenden Bauabschnitten geplant worden ist.

Mit Herstellung der separaten Unterführung wird eine direkte Geh- und Radwegeverbindung zwischen dem nördlichen Stadtteil von Gustavsburg mit Wohnquartieren, Versorgungseinrichtungen und Bahnhof und dem südlich der Bahnstrecken gelegenen Industrie- und Gewerbegebiet mit Hafenanlagen bis zum Stadtteil Ginsheim geschaffen.

Der Rad- und Gehweg wird auf einer Strecke von rund 180 Metern zunächst die ICE-Strecke unterführen, anschließend mit einer Rampe auf Straßenniveau geführt und dann die Hafenbahn wie bisher schienengleich überqueren. Damit bleibt der Bahnübergang der Hafenbahngleise für RadfahrerInnen und FußgängerInnen in der ursprünglichen Form erhalten.

 
Klassische Ansicht

Bitte wählen Sie Ihre Cookie-Präferenzen