Beflaggung öffentlicher Gebäude

Fahnen in Ginsheim-Gustavsburg
 

An folgenden Tagen müssen von 7.00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit die öffentlichen Gebäude der Stadt Ginsheim-Gustavsburg beflaggt werden (sogenannte „regelmäßige allgemeine Beflaggungstage“):

  • 27. Januar - Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (Trauerbeflaggung)
  • 1. Mai - Tag der Arbeit
  • 9. Mai - Europatag
  • 23. Mai - Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes
  • 17. Juni - Jahrestag des 17. Juni 1953
  • 20. Juni - Bundesgedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung
  • 20. Juli - Jahrestag des Attentats vom 20. Juli 1944
  • dritter Sonntag im September - Tag der Heimat
  • dritter Sonntag im September - Hessischer Gedenktag für Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation
  • 3. Oktober - Tag der Deutschen Einheit
  • zweiter Sonntag vor dem 1. Advent – Volkstrauertag (Trauerbeflaggung)
  • 1. Dezember - Jahrestag des In-Kraft-Tretens der Verfassung des Landes Hessen
  • Tag allgemeiner Wahlen (Wahl zum Europäischen Parlament, Bundestags-, Landtags-, Kommunalwahlen)
 
Klassische Ansicht

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