Bebauungspläne

Der Bebauungsplan regelt die Bebaubarkeit und Nutzung von Grundstücken. Existiert für ein Grundstück kein Bebauungsplan, so findet der § 34 BauGB Anwendung. Demnach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.


Übersicht: Bebauungsplangebiete für den Stadtteil Ginsheim

Bebauungsplanübersicht Ginsheim


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Bebauungspläne für den Stadtteil Ginsheim



Übersicht: Bebauungsplangebiete für den Stadtteil Gustavsburg

Bebauungsplanübersicht Gustavsburg


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Bebauungspläne für den Stadtteil Gustavsburg



Kontakt

Falls Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an den zuständigen Mitarbeiter im Rathaus wenden:

/ Abfall: Altpapier

Leistungsbeschreibung

Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das sind die Landkreise und kreisfreien Städte.
Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.
Regelungen zur Entsorgung von Altpapier sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (blaue Tonne, Papiercontainer, Wertstoffhöfe).

Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg

In die blaue Papiertonne gehören: 

  • Papier und Pappe 
  • Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte, Kataloge, Bücher, Schulhefte
  • sonstige Papierabfälle wie Briefumschläge, Geschenkpapier usw. (außer Fotos),
  • Kartons
  • Füllmaterial von Versandkartons aus Papier, Pappe oder Karton
  • Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe und Karton (Eierschachteln, Nudelkartons, Mehl- und Zuckertüten, Pappummantelung von Joghurtbechern, Pralinenschachteln, etc)
  • Brötchen-, Metzger und Obsttüten aus Papier
  • Pizzakartons

NICHT in die blaue Papiertonne gehört:

  • Batterien
  • Bioabfall
  • Butterfolie
  • Dosen
  • Fotos
  • Glas
  • Holzschachteln
  • Holzwolle
  • Kassenbons und Kontoauszüge (Thermopapiere)
  • Küchenabfälle
  • Küchen- und
  • Papiertaschentücher
  • Kunststoffe
  • Luftpolster
  • Metalle
  • Milch- oder Getränkekartons
  • Suppen- und Soßentüten
  • Spezialpapiere, z. B. Backpapier, Thermopapier, Fotopapier
  • Styropor
  • Tapeten
  • verschmutzte oder volle Verpackungen
  • Wein- und Sektkorken

Leichtverpackungen aus Kunststoff, Aluminium, Weißblech und Verbundmaterialen (z.B. Getränkekartons) werden im Gelben Sack (>> weitere Infos zum Gelben Sack) gesammelt.

Wird die Blaue Tonne falsch befüllt, kann diese nicht geleert und muss nachsortiert werden. Eine nachträgliche Leerung ist nicht möglich.

Die Abfuhrtermine sind im Abfallkalender zu finden.

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