Bebauungspläne

Der Bebauungsplan regelt die Bebaubarkeit und Nutzung von Grundstücken. Existiert für ein Grundstück kein Bebauungsplan, so findet der § 34 BauGB Anwendung. Demnach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.


Übersicht: Bebauungsplangebiete für den Stadtteil Ginsheim

Bebauungsplanübersicht Ginsheim


>> zur Übersicht (PDF)



Bebauungspläne für den Stadtteil Ginsheim



Übersicht: Bebauungsplangebiete für den Stadtteil Gustavsburg

Bebauungsplanübersicht Gustavsburg


>> zur Übersicht (PDF)


Bebauungspläne für den Stadtteil Gustavsburg



Kontakt

Falls Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an den zuständigen Mitarbeiter im Rathaus wenden:

/ Frau Simone Pfaff

Kontakt

Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen
Tel.: 06144 20-211
Fax: 06144 925129
buergerbuero@gigu.de
Webseite: https://www.gigu.de

Besucheradresse

Gebäude: Bürgerbüros
Jakob-Fischer-Straße 16
65462 Ginsheim-Gustavsburg Adresse in Google Maps anzeigen

Besucheradresse

Gebäude: Bürgerbüros
Schillerstraße 17
65462 Ginsheim-Gustavsburg Adresse in Google Maps anzeigen

Zugeordnete Abteilungen

Dienstleistungen

 
Klassische Ansicht

Bitte wählen Sie Ihre Cookie-Präferenzen