Bebauungspläne

Der Bebauungsplan regelt die Bebaubarkeit und Nutzung von Grundstücken. Existiert für ein Grundstück kein Bebauungsplan, so findet der § 34 BauGB Anwendung. Demnach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.


Übersicht: Bebauungsplangebiete für den Stadtteil Ginsheim

Bebauungsplanübersicht Ginsheim


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Bebauungspläne für den Stadtteil Ginsheim



Übersicht: Bebauungsplangebiete für den Stadtteil Gustavsburg

Bebauungsplanübersicht Gustavsburg


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Bebauungspläne für den Stadtteil Gustavsburg



Kontakt

Falls Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an den zuständigen Mitarbeiter im Rathaus wenden:

/ Abfall: Elektroschrott entsorgen

Leistungsbeschreibung

Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden.
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte) sind verpflichtet, alte Elektrogeräte von den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zurück zunehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weiterzugeben oder selbst zu verwerten.
In den meisten Landkreisen und kreisfreien Städten werden Großgeräte bei der Sperrmüllsammlung oder separat mitgenommen und die kleinen Elektrogeräte können an den Sammelstellen abgegeben werden. Auch viele Händler nehmen Altgeräte in den Läden zurück.
Die Entsorgung wird von dem Bürger schon beim Kauf des Produktes mit finanziert, so dass die Entsorgung dann für den Bürger kostenfrei sein muss (Produktverantwortung).

Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg


Elektro-Großgeräte

In der Stadt Ginsheim-Gustavsburg wird die Einsammlung von Elektro- und Elektronik-Großgeräten von dem Abfall- Wirtschafts-Service GmbH (AWS) organisiert und betreut. 

Die Abholung der Geräte kann mit einer Karte (erhältlich in den Bürgerbüros und Rathäusern) oder auch über das Internet www.aws-service.com angemeldet (Privatkunden/Elektroschrott) werden. 

Elektroschrott kann auch kostenfrei im Sonnenwerk in Bischofsheim, Am Schindberg 27, abgegeben werden. 

Die Elektro-Großgeräte sind wie Sperrmüll an dem zur Fahrbahn liegenden Rand des Gehwegs oder - soweit keine Gehwege vorhanden sind - am äußersten Fahrbahnrand zur Abfuhr bereit zu stellen.

Bei weiteren Fragen zur Anmeldung von Elektronikschrott und/oder Reklamationen stehen Ihnen die Mitarbeiter der AWS gerne zur Verfügung. Tel. 06152/711919


Elektro-Kleingeräte

Ein Sammelcontainer für elektrische und elektronische Kleingeräte steht auf dem Recyclinghof der Stadt bereit.
 Zu den Elektro- und Elektronikkleingeräten gehören insbesondere:

  • Elektrische und elektronische Haushaltskleingeräte
  • Telefone, Toaster, Rasierer, Elektrowerkzeuge
  • Beleuchtungskörper einschl. Leuchtstofflampen
  • Elektrische und elektronisches Spielzeug, Gameboys, Videospiele
  • Fahrradtachos und Pulsuhren
  • Überwachungs- und Kontrollinstrumente

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