Bebauungspläne

Der Bebauungsplan regelt die Bebaubarkeit und Nutzung von Grundstücken. Existiert für ein Grundstück kein Bebauungsplan, so findet der § 34 BauGB Anwendung. Demnach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.


Übersicht: Bebauungsplangebiete für den Stadtteil Ginsheim

Bebauungsplanübersicht Ginsheim


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Bebauungspläne für den Stadtteil Ginsheim



Übersicht: Bebauungsplangebiete für den Stadtteil Gustavsburg

Bebauungsplanübersicht Gustavsburg


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Bebauungspläne für den Stadtteil Gustavsburg



Kontakt

Falls Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an den zuständigen Mitarbeiter im Rathaus wenden:

/ Fachbereich 3 - Raum, Bau, Umwelt / städtebauliche Planung

Kontakt

Tel.: 06144 20-166
Fax: 06144 20-416
Webseite: https://www.ginsheim-gustavsburg.de

Postadresse

Schulstraße 12
65462 Ginsheim-Gustavsburg, Stadt Adresse in Google Maps anzeigen

Aufzug vorhanden

ja

rollstuhlgeeignet

ja

Anmerkungen

Für einen Termin in den Rathäusern setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeiter*innen in Verbindung. 

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Freitag:            9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag:                  14.00 Uhr - 18.00 Uhr


Telefonische Erreichbarkeit - Zentrale (06134/585-300)
:
Montag - Mittwoch:        9.00 Uhr - 14.00 Uhr
Donnerstag:                     9.00 Uhr - 12.30 Uhr
                                        13.30 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag:                             9.00 Uhr - 12.00 Uhr

Zugeordnete Mitarbeiter

 
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