Wappen

Beschreibung des Wappens

Das Wappen der Stadt Ginsheim-Gustavsburg zeigt in der linken silbernen Schildhälfte oben den schwarzen Torturm der Festung aus der Zeit des Schwedenkönigs Gustavs Adolf (steht für den Stadtteil Gustavsburg) und darunter einen schwarzen Anker (steht für den Stadtteil Ginsheim).

Schwarz und Silber sind die Farben des Hauses Isenburg, zu deren Besitz Ginsheim um das Jahr 1600 zählte. In der rechten Schildhälfte richtet sich auf blauem Grund der goldene Löwe (mit roter Zunge und roten Krallen) der "Hardeck'schen Linie" des Hauses Isenburg auf.

Wappen der Stadt Ginsheim-Gustavsburg


Rechte & Verwendung

Die Rechte am Wappen liegen bei der Stadt Ginsheim-Gustavsburg. Ohne das Einverständnis der Stadt darf das Wappen nicht verwendet werden. Für gezielte Zwecke gibt die Stadt Ginsheim-Gustavsburg das Wappen frei. Druckdaten können dafür angefordert werden.

/ Abfall: Altpapier

Leistungsbeschreibung

Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das sind die Landkreise und kreisfreien Städte.
Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.
Regelungen zur Entsorgung von Altpapier sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (blaue Tonne, Papiercontainer, Wertstoffhöfe).

Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg

In die blaue Papiertonne gehören: 

  • Papier und Pappe 
  • Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte, Kataloge, Bücher, Schulhefte
  • sonstige Papierabfälle wie Briefumschläge, Geschenkpapier usw. (außer Fotos),
  • Kartons
  • Füllmaterial von Versandkartons aus Papier, Pappe oder Karton
  • Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe und Karton (Eierschachteln, Nudelkartons, Mehl- und Zuckertüten, Pappummantelung von Joghurtbechern, Pralinenschachteln, etc)
  • Brötchen-, Metzger und Obsttüten aus Papier
  • Pizzakartons

NICHT in die blaue Papiertonne gehört:

  • Batterien
  • Bioabfall
  • Butterfolie
  • Dosen
  • Fotos
  • Glas
  • Holzschachteln
  • Holzwolle
  • Kassenbons und Kontoauszüge (Thermopapiere)
  • Küchenabfälle
  • Küchen- und
  • Papiertaschentücher
  • Kunststoffe
  • Luftpolster
  • Metalle
  • Milch- oder Getränkekartons
  • Suppen- und Soßentüten
  • Spezialpapiere, z. B. Backpapier, Thermopapier, Fotopapier
  • Styropor
  • Tapeten
  • verschmutzte oder volle Verpackungen
  • Wein- und Sektkorken

Leichtverpackungen aus Kunststoff, Aluminium, Weißblech und Verbundmaterialen (z.B. Getränkekartons) werden im Gelben Sack (>> weitere Infos zum Gelben Sack) gesammelt.

Wird die Blaue Tonne falsch befüllt, kann diese nicht geleert und muss nachsortiert werden. Eine nachträgliche Leerung ist nicht möglich.

Die Abfuhrtermine sind im Abfallkalender zu finden.

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