BauberatungDas Kreisbauamt Groß-Gerau ist die Genehmigungsbehörde für Bauanträge. Alle notwendigen Informationen für die Antragstellung Ihres Vorhabens erfahren Sie hier. Baugenehmigungsfreie Vorhaben können per E-Mail an die Stadtverwaltung an den untenstehenden Kontakt gerichtet werden. Hier ist es immer von Vorteil, möglichst aufschlussreiche Bilder und Skizzen beizufügen. ⇑ / BebauungsplanLeistungsbeschreibungBevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht. Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg
Die Bebauungspläne der Stadt Ginsheim-Gustavsburg können HIER eingesehen werden.Zuständige MitarbeiterZugeordnete Abteilungen |