Der Bebauungsplan regelt die Bebaubarkeit und Nutzung von Grundstücken.
Existiert für ein Grundstück kein Bebauungsplan, so findet der § 34 BauGB
Anwendung. Demnach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß
der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut
werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung
gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse
müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.