Bauberatung
Das Kreisbauamt Groß-Gerau ist die Genehmigungsbehörde für
Bauanträge. Alle notwendigen Informationen für die Antragstellung Ihres
Vorhabens erfahren Sie hier.
Baugenehmigungsfreie Vorhaben können per E-Mail
an die Stadtverwaltung an den untenstehenden Kontakt gerichtet werden. Hier ist es immer von Vorteil,
möglichst aufschlussreiche Bilder und Skizzen beizufügen.
LeistungsbeschreibungDie Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden. Regelungen zur Entsorgung von Altpapier sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben. Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (blaue Tonne, Papiercontainer, Wertstoffhöfe).
In die blaue Papiertonne gehören:
- Papier und Pappe
- Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte, Kataloge, Bücher, Schulhefte
- sonstige Papierabfälle wie Briefumschläge, Geschenkpapier usw. (außer Fotos),
- Kartons
- Füllmaterial von Versandkartons aus Papier, Pappe oder Karton
- Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe und Karton (Eierschachteln, Nudelkartons, Mehl- und Zuckertüten, Pappummantelung von Joghurtbechern, Pralinenschachteln, etc)
- Brötchen-, Metzger und Obsttüten aus Papier
- Pizzakartons
NICHT in die blaue Papiertonne gehört:
- Batterien
- Bioabfall
- Butterfolie
- Dosen
- Fotos
- Glas
- Holzschachteln
- Holzwolle
- Kassenbons und Kontoauszüge (Thermopapiere)
- Küchenabfälle
- Küchen- und
- Papiertaschentücher
- Kunststoffe
- Luftpolster
- Metalle
- Milch- oder Getränkekartons
- Suppen- und Soßentüten
- Spezialpapiere, z. B. Backpapier, Thermopapier, Fotopapier
- Styropor
- Tapeten
- verschmutzte oder volle Verpackungen
- Wein- und Sektkorken
Leichtverpackungen aus Kunststoff, Aluminium, Weißblech und Verbundmaterialen (z.B. Getränkekartons) werden im Gelben Sack (>> weitere Infos zum Gelben Sack) gesammelt.
Wird die Blaue Tonne falsch befüllt, kann diese nicht geleert und muss nachsortiert werden. Eine nachträgliche Leerung ist nicht möglich.
Die Abfuhrtermine sind im Abfallkalender zu finden. DateianhängeEnthalten in folgenden Kategorien |