Veranstaltung eintragen


Wer kann Veranstaltungen eintragen?

Der Veranstaltungskalender steht neben den beiden Kommunen Ginsheim-Gustavsburg und Bischofsheim allen Vereinen, Verbänden, Parteien, Initiativgruppen und Religionsgemeinschaften, die in Ginsheim-Gustavsburg oder Bischofsheim ihren Sitz haben bzw. dort tätig sind, zur Verfügung.

Auswärtigen Vereinen und Verbänden kann auf Antrag die Nutzung des Veranstaltungskalenders gestattet werden. Die Nutzung des Veranstaltungskalenders ist kostenlos.


Zugangsdaten

Die Webmaster-Funktion für den Veranstaltungskalender übernimmt die Stadt Ginsheim-Gustavsburg.

Jeder Nutzer erhält von der Stadt Ginsheim-Gustavsburg einen Benutzernamen und ein Passwort zugeteilt, mit dem er sich hier (www.gigu.de/admin) anmelden kann.

Zugangsdaten können über folgenden Mitarbeiter angefordert werden:

/ Abfall: Altpapier

Leistungsbeschreibung

Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das sind die Landkreise und kreisfreien Städte.
Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.
Regelungen zur Entsorgung von Altpapier sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (blaue Tonne, Papiercontainer, Wertstoffhöfe).

Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg

In die blaue Papiertonne gehören: 

  • Papier und Pappe 
  • Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte, Kataloge, Bücher, Schulhefte
  • sonstige Papierabfälle wie Briefumschläge, Geschenkpapier usw. (außer Fotos),
  • Kartons
  • Füllmaterial von Versandkartons aus Papier, Pappe oder Karton
  • Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe und Karton (Eierschachteln, Nudelkartons, Mehl- und Zuckertüten, Pappummantelung von Joghurtbechern, Pralinenschachteln, etc)
  • Brötchen-, Metzger und Obsttüten aus Papier
  • Pizzakartons

NICHT in die blaue Papiertonne gehört:

  • Batterien
  • Bioabfall
  • Butterfolie
  • Dosen
  • Fotos
  • Glas
  • Holzschachteln
  • Holzwolle
  • Kassenbons und Kontoauszüge (Thermopapiere)
  • Küchenabfälle
  • Küchen- und
  • Papiertaschentücher
  • Kunststoffe
  • Luftpolster
  • Metalle
  • Milch- oder Getränkekartons
  • Suppen- und Soßentüten
  • Spezialpapiere, z. B. Backpapier, Thermopapier, Fotopapier
  • Styropor
  • Tapeten
  • verschmutzte oder volle Verpackungen
  • Wein- und Sektkorken

Leichtverpackungen aus Kunststoff, Aluminium, Weißblech und Verbundmaterialen (z.B. Getränkekartons) werden im Gelben Sack (>> weitere Infos zum Gelben Sack) gesammelt.

Wird die Blaue Tonne falsch befüllt, kann diese nicht geleert und muss nachsortiert werden. Eine nachträgliche Leerung ist nicht möglich.

Die Abfuhrtermine sind im Abfallkalender zu finden.

Dateianhänge

Zuständige Mitarbeiter

Zugeordnete Abteilungen

 
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