Standort Ginsheim-Gustavsburg

Standort Ginsheim-Gustavsburg mit direktem Autobahnanschluss
Direkte Autobahnanschlüsse bieten eine schnelle Anbindung.
 

Verkehrsgünstig in der Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main

Ginsheim-Gustavsburg liegt verkehrsgünstig zwischen den Großstädten Frankfurt, Mainz und Wiesbaden. Wichtige Absatzmärkte in Europa sind von hier aus schnell zu erreichen.

  • Der Flughafen Frankfurt/Main ist nur 20 Kilometer entfernt.
  • Zwei direkte Autobahnanschlüsse (A60 und A671) bieten eine schnelle Anbindung an die Nord-Süd-Achsen A3 und A5.
  • Durch einen Haltepunkt der S-Bahn-Linie 8 besteht eine Direktverbindung zum Flughafen Frankfurt sowie in die Zentren der Städte Frankfurt, Mainz und Wiesbaden.
  • Der Gustavsburger Hafen bietet Umschlagsmöglichkeiten zwischen Schiff, Bahn und Lkw (https://www.hgk.de/logistics-intermodal/).

Ansiedlung

In Ansiedlungsfragen berät Sie unser Mitarbeiter:

/ Bauen und Immobilien / Bauplanung / Baugenehmigung: Genehmigungsfreie Baumaßnahmen

Leistungsbeschreibung

Die Errichtung von Gebäuden der Gebäudeklassen 1 - 3 (das heißt, der Rohfußboden der Aufenthaltsräume liegt höchstens 7 m über der Geländeoberfläche), Wohngebäuden bis zur Hochhausgrenze (der Rohfußboden der Aufenthaltsräume liegt höchstens 22 m über der Gebäudeoberfläche) sowie Nebengebäuden/Nebenanlagen für diese Gebäude, die im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen, bedarf keiner Baugenehmigung, wenn

  • das Bauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht
  • keine Ausnahmen oder Befreiungen erforderlich sind,
  • keine bauordnungsrechtlichen Abweichungen erforderlich sind,
  • die Gemeinde der Bauherrschaft bestätigt hat, dass die Erschließung gesichert ist,
  • der Bauherr eine Entwurfsverfasserin / einen Entwurfsverfasser i. S. des § 57 der Hessischen Bauordnung ( HBO) bestellt hat,
  • die Nachweise über die Standsicherheit von einer/m Nachweisberechtigten erstellt sind und
  • die Nachweise über den Schall- und Wärmeschutz von einer/m Nachweisberechtigten erstellt sind.

Anstelle eines Bauantrags ist in diesen o. a. Fällen lediglich erforderlich, dass der Bauherr im Wesentlichen den Entwurf, ausgenommen die bautechnischen Nachweise, einreicht. Nähere Angaben hierzu enthält der Bauvorlagenerlass. Die bautechnischen Nachweise müssen vor Ausführung der jeweiligen Bauabschnitte vorliegen. Da keine Baugenehmigung erteilt wird, trägt die Bauherrschaft allein die Verantwortung für die Einhaltung aller Anforderungen, die sein Bauvorhaben erfüllen muss. Die Bauherrschaft kann jedoch verlangen, dass für o. a. Baumaßnahmen ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird.
Detaillierte Ausführungen/Anforderungen zur Genehmigungsfreiheit finden Sie unter § 64 HBO.

Kleinere, unbedeutendere bauliche Anlagen, die in der Anlage zu § 63 HBO aufgeführt sind, bedürfen unter bestimmten Voraussetzungen keiner Baugenehmigung.
 

Voraussetzungen

Die notwendigen Unterlagen werden bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung und gleichzeitig bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht. Die hierfür erforderlichen Formulare sowie weitere Auskünfte, Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Bauaufsichtsbehörde oder im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung unter "Bauen und Wohnen"


Die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörden werden von allen Landkreisen, Kreisfreien und Sonderstatusstädten wahrgenommen.

  • (Hessisches Ministerium für Wirtschaft,Energie,Verkehr und Landesentwicklung) Bauen und Wohnen

Welche Fristen muss ich beachten?

Mit dem Bau darf einen Monat nach Eingang der Bauvorlagen bei der Gemeinde begonnen werden.

Rechtsgrundlage

Zuständige Mitarbeiter

Zugeordnete Abteilungen

 
Klassische Ansicht

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