Dienstleistungen von A bis Z⇑ / Zweitwohnung / NebenwohnungLeistungsbeschreibungWenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg
Die Abmeldung einer Nebenwohnung ist online (>>hier) bei der Stadt möglich.
VoraussetzungenBezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird. Welche Unterlagen werden benötigt?Bestätigung des Wohnungsgebers Welche Gebühren fallen an?Es fallen keine Gebühren an. Welche Fristen muss ich beachten?Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden. Rechtsgrundlage
DateianhängeZuständige MitarbeiterZugeordnete Abteilungen |