Dienstleistungen von A bis Z⇑ / Recht und Verbraucherschutz / Datenschutz, Auskünfte und Akteneinsicht / DatenschutzLeistungsbeschreibung
Der technische Fortschritt ermöglicht eine immer schnellere und umfangreichere Erfassung persönlicher Daten. Sowohl Behörden als auch die Privatwirtschaft verarbeiten zahlreiche Informationen über Antragssteller bzw. ihre Kunden. Namens-, Adress- und Geburtsdaten werden ebenso gespeichert wie Informationen z. B. zum Kaufverhalten oder über Einkommensverhältnisse. Für Sie als Bürgerin oder Bürger wird es immer schwerer zu überblicken, wer Daten über Sie speichert, um welche Informationen es sich dabei handelt und ob diese Datenverarbeitung auch erlaubt ist.
RechtsgrundlageFür öffentliche Stellen in Hessen gilt das Hessische Datenschutzgesetz (HDSG). Was sollte ich noch wissen?Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie auch im Internetangebot des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sowie des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, dem die Kontrolle der Behörden des Bundes sowie der Telekommunikations- und Postdienstunternehmen obliegt. Zuständige MitarbeiterZugeordnete Abteilungen |