Dienstleistungen von A bis Z⇑ / Ausweise und Dokumente / Ausweise / Personalausweis: VerlustanzeigeLeistungsbeschreibungIst Ihr Personalausweis unauffindbar oder Ihnen verloren gegangen, müssen Sie den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Personalausweises gegenüber der Personalausweisbehörde anzeigen. Sie können gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. RechtsgrundlageOnline-VerfahrenZuständige MitarbeiterZugeordnete AbteilungenEnthalten in folgenden Kategorien |