Dienstleistungen von A bis Z

Leistungsbeschreibung

Persönlichkeiten, die sich um eine Gemeinde besonders verdient gemacht haben, können mit dieser Auszeichnungen geehrt werden.Die zu würdigenden Leistungen können dabei sehr unterschiedlich sein; beispielsweise kann es sich um wirtschaftliche, kommunalpolitische oder künstlerische Verdienste handeln.

Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts stellt im Rahmen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) eine Möglichkeit der Ehrung durch die Gemeinde dar (§ 28 Abs. 1 HGO). Da es sich bei dem Ehrenbürgerrecht um ein Persönlichkeitsrecht handelt, kann es nur an natürliche Personen verliehen werden. Eine Verleihung des Ehrenbürgerrechts an einen bereits Verstorbenen ist nicht möglich.

Die Verleihung einer Ehrenbezeichnung an Gemeindevertreter, Ehrenbeamte, hauptamtliche Wahlbeamte, Mitglieder eines Ortsbeirates oder Ausländerbeirates ist ein weiteres Beispiel einer Auszeichnung auf gemeindlicher Ebene (§ 28 Abs. 2 HGO). Das Mandat oder Amt muss hierbei insgesamt mindestens 20 Jahre ausgeübt worden sein. Das Gesetz regelt nicht näher, was unter Ehrenbezeichnungen zu verstehen ist. Als Bezeichnungen kommen beispielsweise „Ehrenbürgermeister“ oder „Gemeindeältester“ in Betracht.

Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts oder einer Ehrenbezeichnung ist ohne engere rechtliche Bedeutung; besondere Rechte und Pflichten oder gar Privilegien sind damit nicht verbunden.
Über die Verleihung des Ehrenbürgerrechts oder einer Ehrenbezeichnung entscheidet ausschließlich die Gemeindevertretung mit einfacher Mehrheit (§ 51 Nr. 3 HGO).

Die Gemeinde kann in einer Satzung weitere Möglichkeiten für anlassbezogene Ehrungen bestimmen und beispielsweise eigens angefertigte Medaillen, Anstecknadeln, Wappenteller oder Ehrenringe verleihen. Die Satzung kann auch das Verfahren zur Ehrung regeln (z.B. Vorschläge über zu Ehrende sind in schriftlicher Form an die Gemeindevertretung / Stadtverordnetenversammlung zu richten).
Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Ehrungen und Orden durch die Gemeinde veranlasst werden. Hierzu zählen u.a.: Ehrenbrief des Landes Hessen, Hessischer Verdienstorden, Freiherr-vom-Stein-Plakette des Landes Hessen, Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland.
Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg
In der Stadt Ginsheim-Gustavsburg werden folgende weitere Ehrungen und Auszeichnungen verliehen:

  • Bürgerpreis:

    Der Bürgerpreis wird an Personen und Vereinigungen verliehen, die sich durch besondere Aktivitäten im kulturellen Bereich, im sozialen Bereich oder im Umweltschutzbereich engagiert und so außerordentlichen Gemeinsinn bewiesen haben.

    Nähere Informationen dazu sind in den Richtlinien zur Verleihung des Bürgerpreises zu finden.

  • Silberbarren:

    Folgende Vergabekriterien gilt es zu beachten:

    - 25-jähriges Dienstjubiläum bei der Stadt Ginsheim-Gustavsburg
    - 25 Jahre aktiver Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr Ginsheim-Gustavsburg
    - Ausscheiden von Stadtverordneten aus der Stadtverordnetenversammlung nach mindestens zwei Legislaturperioden
    - Ausscheiden von Stadträten aus dem Magistrat nach mindestens zwei Legislaturperioden
    - Diamantene Hochzeit

    Anträge nimmt die Stadtverwaltung entgegen. Der Magistrat entscheidet über die Auszeichnung mit dem Silberbarren.

  • Ehrenmedaille in bronze, silber und gold

    Ehrenmedaillen der Stadt Ginsheim-Gustavsburg werden für verschiedene Verdienste verliehen.

    Die Ehrenmedaille in bronze wird im Rahmen einer Sportlerehrung ausgezeichnet. Teilnehmer auswärtiger Vereine, die an einer besonderen Veranstaltung in Ginsheim-Gustavsburg mitwirken, erhalten ebenfalls die Möglichkeit, mit der Ehrenmedaille in bronze ausgezeichnet zu werden.

    Die Ehrenmedaille in silber wird für Verdienste im kulturellen oder sportlichen Bereich sowie für Verdienste zum Wohle der Allgemeinheit verliehen.

    Die Ehrenmedaille in gold wird an Personen verliehen, die bereits die beiden Ehrenmedaillen erhalten haben oder durch ihr Engagement begründet, die Auszeichnung höher anzusiedeln ist.

    Anträge nimmt die Stadtverwaltung entgegen. Der Magistrat entscheidet über die Auszeichnung mit der Ehrenmedaille.

  • Brauchtumsorden:

    Der Brauchtumsorden wird an Personen verliehen, die sich bei der Fastnacht und in der närrischen Kampagne um die Pflege des heimischen Brauchtums verdient gemacht haben.

    Anträge nimmt die Stadtverwaltung entgegen. Der Magistrat entscheidet über die Auszeichnung mit der Ehrenmedaille.

  • Feuerwehrmedaille in silber, gold und neutral

    Feuerwehrmedaillen werden für die Migliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr in Ginsheim-Gustavsburg ausgezeichnet. Es gibt insgesamt drei Stufen der Feuerwehrmedaille:

    - silberne Feuerwehrmedaille für 40 Jahre aktiven Dienst
    - goldene Feuerwehrmedaille für 50 Jahre aktiven Dienst und
    - neutrale Feuerwehrmedaille für 65 Jahre Mitgliedschaft.

    Die Feuerwehrmedaillen werden nach Beschluss durch den Magistrat ausgezeichnet.

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