Dienstleistungen von A bis Z⇑ / Recht und Verbraucherschutz / Verbraucherschutz / Einheitliche Behördennummer 115LeistungsbeschreibungÜber die 115 erhalten Sie Antworten zu den häufigsten Behördenanliegen. Dabei ist es egal, welche Behörde, Verwaltungsebene oder Zuständigkeit betroffen ist. Zum Beispiel:
Ziel der 115 ist es, Ihre Fragen beim ersten Kontakt zu beantworten. Ist dies nicht möglich, erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden während der Servicezeiten eine Rückmeldung, je nach Wunsch per E-Mail, Fax oder Rückruf. Dies garantiert Ihnen das 115-Serviceversprechen. Die aufwändige Suche nach Zuständigkeiten und einzelnen Telefonnummern entfällt. Die meisten Anfragen können sofort beantwortet werden, so dass Sie sich mit demselben Anliegen nicht ein zweites Mal an die Verwaltung wenden müssen. Unnötige Behördengänge werden vermieden . Für gehörlose und hörbehinderte Menschen ist die 115 über ein Gebärdentelefon erreichbar. An wen muss ich mich wenden?Behördennummer 115 Tel.: 115 Mo.: 08:00 - 18:00 Uhr Produktmanagement des IT-Planungsrat-Produkts Behördennummer 115 (seit 01.01.2023): Produktmanagement 115 VoraussetzungenKeine Welche Unterlagen werden benötigt?Keine Welche Gebühren fallen an?Die 115 ist in der Regel zum Festnetztarif erreichbar und in vielen Flatrates enthalten. BearbeitungsdauerAnfragen werden regelmäßig sofort beantwortet. Ist dies nicht möglich, erfolgt eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden während der Servicezeiten. Was sollte ich noch wissen?Die 115 ist eine allgemeine Auskunft zu Leistungen der Verwaltung. Auskünfte zu laufenden Verwaltungsverfahren oder rechtliche Beratung sind nicht möglich. BemerkungenÜber eine Teilnahme an der 115 entscheidet jede Verwaltung selbst. Weiterführende Informationen: Enthalten in folgenden Kategorien |