Dienstleistungen von A bis Z⇑ / Ausweise und Dokumente / Ausweise / Elektronischer Identitätsnachweis; SperrungLeistungsbeschreibungSie können den Verlust oder Diebstahl Ihres Ausweises entweder bei einer Personalausweisbehörde bzw. einem Bürgeramt oder einer Polizeidienststelle anzeigen. Die Mitarbeitenden der jeweiligen Behörde veranlassen unverzüglich die Sperrung des Online-Ausweises und informieren sich gegenseitig (die Polizei und die Personalausweisbehörde bzw. das Bürgeramt) über den Verlust oder Diebstahl des Ausweisdokuments. Sollten Sie den Online-Ausweis aus anderen Gründen sperren lassen wollen, können Sie die Sperrung auch telefonisch bei der Sperrhotline vornehmen lassen. Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Das Online-Ausweisen und das Vor-Ort-Auslesen sind nach der Sperrung nicht mehr möglich. Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?unverzüglich RechtsgrundlageWas sollte ich noch wissen?Alle Fragen rund um den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion werden von Montag - Freitag von 7:00 -20:00 Uhr auch weiterhin durch den Bürgerservice des Bundesinnenministeriums unter der gebührenpflichtigen Rufnummer 0180-1-33 33 33 beantwortet. Zuständige MitarbeiterZugeordnete AbteilungenEnthalten in folgenden Kategorien |