Dienstleistungen von A bis Z⇑ / Wahlen, Engagement und Beteiligung / Engagement und Beteiligung / Öffentliche Versammlung: anmeldenLeistungsbeschreibungWer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmern oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien) anmelden. An wen muss ich mich wenden?Die für den Versammlungsort zuständige allgemeine Ordnungsbehörde, bei Gemeinden unter 7.500 Einwohnern die Kreisordnungsbehörde. RechtsgrundlageWas sollte ich noch wissen?Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, muss aber bestimmte Informationen wie
beinhalten.
Bei Erforderlichkeit werden im Vorfeld mit dem Veranstalter / der Veranstalterin Kooperationsgespräche über den Ablauf und die Durchführung der Versammlung geführt. Online-VerfahrenZuständige MitarbeiterZugeordnete Abteilungen |