Chroniken

Zur Geschichte der Stadt Ginsheim-Gustavsburg wurden verschiedene Bücher herausgegeben.


Das Leben in Ginsheim-Gustavsburg im Wandel der Zeit

Fortschreibung der Ortschronik
Preis: 20,00 Euro (+ ggf. Versandkosten)
Erhältlich in den Bürgerbüros Ginsheim und Gustavsburg .

Buch: Das Leben in Ginsheim-Gustavsburg im Wandel der Zeit


Ortschronik Ginsheim-Gustavsburg

Preis: 3,00 Euro (+ ggf. Versandkosten)
Erhältlich in den Bürgerbüros Ginsheim und Gustavsburg.

Buch: Ortschronik Ginsheim-Gustavsburg


Die Mainspitze unterm Hakenkreuz

Preis: 5,00 Euro (+ ggf. Versandkosten)
Erhältlich in den Bürgerbüros Ginsheim und Gustavsburg.

Buch: Die Mainspitze unterm Hakenkreuz


Zwangsarbeit auf der Schiffswerft in Mainz-Gustavsburg 1943-45

Preis: 6,00 Euro
Erhältlich bei: Verein für Sozialgeschichte Mainz e.V., c/o Dr. Hedwig Brüchert, In der Meielache 21, 55122 Mainz, Tel.: 06131 676565, E-Mail: hedwig.bruechert@uni-mainz.de

Buch: Zwangsarbeit auf der Schiffswerft in Mainz-Gustavsburg


Kontakt

Die Chroniken sind in den Bürgerbüros Ginsheim und Gustavsburg erhältlich. Sie haben zu folgenden Zeiten geöffnet:

/ Reisepass, vorläufiger

Leistungsbeschreibung

Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.

Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg
Die Stadt Ginsheim-Gustavsburg verlangt zur Beantragung - einmalig - die Vorlage von Personenstandsurkunden (z. B. Geburts– oder Heiratsurkunde), wenn seit dem 01.11.2012 noch kein entsprechender Nachweis vorgelegen hat und entsprechend archiviert wurde.

Die Stadt Ginsheim-Gustavsburg weißt dazu auf Folgendes hin: Nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 PassG  bzw. § 28 Abs. 1 Nr. 2 PAuswG ist ein Pass bzw. ein Ausweis ungültig, wenn „Eintragungen nach diesem Gesetz fehlen oder – mit Ausnahme der Angaben über die Anschrift oder Größe – unzutreffend sind.“ Unzutreffend ist eine Eintragung auch, wenn sie von Anfang an unrichtig war. Die Schreibweise eines Vor- oder Familiennamens ohne Verwendung von diakritischen Zeichen in den Ausweisdokumenten ist eine unzutreffende bzw. unrichtige Eintragung und führt somit zur Ungültigkeit. Kosten für Dokumente, welche seit dem 01.11.2012 ohne Vorlage einer Personenstandsurkunde ausgestellt wurden und trotzdem zur Ungültigkeit führen, trägt der Einwohner erneut. Nähere Informationen erteilen die Mitarbeiter der Bürgerbüros.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis
    und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
    zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
     
  • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
     

Welche Gebühren fallen an?

26,00€

Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa-Waiver-Programms“. Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de.
 
Klassische Ansicht

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