ChronikenZur Geschichte der Stadt Ginsheim-Gustavsburg wurden verschiedene Bücher herausgegeben. Das Leben in Ginsheim-Gustavsburg im Wandel der ZeitFortschreibung der Ortschronik Ortschronik Ginsheim-GustavsburgPreis: 3,00 Euro (+ ggf. Versandkosten) Die Mainspitze unterm HakenkreuzPreis: 5,00 Euro (+ ggf. Versandkosten)
Zwangsarbeit auf der Schiffswerft in Mainz-Gustavsburg 1943-45Preis: 6,00 Euro KontaktDie Chroniken sind in den Bürgerbüros Ginsheim und Gustavsburg erhältlich. Sie haben zu folgenden Zeiten geöffnet: ⇑ / Bauen und Wohnen / Wohnen und Umzug / MeldebescheinigungLeistungsbeschreibungDie Meldebehörde der Stadt beziehungsweise Gemeinde bei der Sie mit Hauptwohnung gemeldet sind, stellt Ihnen auf Antrag eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung aus. Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens , Doktorgrad, Geburtsdatum, derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung. Auf Antrag können diese Daten um die in § 18 Abs. 2 BMG genannten ergänzt und damit eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden. In dem Fall, dass Sie nicht selbst bei der Meldebehörde vorsprechen oder sich sonst an diese wenden können darf diese die Meldebescheinigung nur gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben oder sie wird Ihnen postalisch oder elektronisch zugestellt. Sie wird zum Beispiel im Rahmen einer Eheschließung benötigt. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen sie bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten vorlegen.
Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg
Zusätzlich ist in den Bürgerbüros eine Haushaltsbescheinigung erhältlich. VoraussetzungenMeldebescheinigungen sind bei der Meldebehörde persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen. Welche Unterlagen werden benötigt?Personalausweis oder Reisepass und gegebenenfalls Vollmacht Welche Gebühren fallen an?Es werden Gebühren nach Nr. 42 (Einwohnermeldewesen) des Verwaltungskostenverzeichnisses zur "Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport" erhoben. Die elektronische Meldebescheinigung wird gebührenfrei erteilt. DateianhängeOnline-VerfahrenZuständige MitarbeiterZugeordnete AbteilungenEnthalten in folgenden Kategorien |