ChronikenZur Geschichte der Stadt Ginsheim-Gustavsburg wurden verschiedene Bücher herausgegeben. Das Leben in Ginsheim-Gustavsburg im Wandel der ZeitFortschreibung der Ortschronik Ortschronik Ginsheim-GustavsburgPreis: 3,00 Euro (+ ggf. Versandkosten) Die Mainspitze unterm HakenkreuzPreis: 5,00 Euro (+ ggf. Versandkosten)
Zwangsarbeit auf der Schiffswerft in Mainz-Gustavsburg 1943-45Preis: 6,00 Euro KontaktDie Chroniken sind in den Bürgerbüros Ginsheim und Gustavsburg erhältlich. Sie haben zu folgenden Zeiten geöffnet: ⇑ / Mobilität und Fahrzeuge / Führerscheine / Fahrerlaubnis: FahrgastbeförderungLeistungsbeschreibungWenn Sie Fahrgäste in einem Kraftfahrzeug befördern und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist, benötigen Sie zusätzlich zur allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF). Das Gleiche gilt, wenn Sie in einem Krankenkraftwagen entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördern. Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) ist nicht erforderlich für
Wenn Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 sind, benötigen Sie eine FzF nur dann, wenn Sie ein Taxi führen. Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Falls die FzF für Taxen gelten soll zusätzlich:
Falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll zusätzlich:
Welche Gebühren fallen an?Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Rechtsgrundlage§ 48 Absatz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg
Ein Antrag ist in den Bürgerbüros der Stadt Ginsheim-Gustavsburg möglich.Zuständige MitarbeiterZugeordnete AbteilungenEnthalten in folgenden Kategorien |