Chroniken

Zur Geschichte der Stadt Ginsheim-Gustavsburg wurden verschiedene Bücher herausgegeben.


Das Leben in Ginsheim-Gustavsburg im Wandel der Zeit

Fortschreibung der Ortschronik
Preis: 20,00 Euro (+ ggf. Versandkosten)
Erhältlich in den Bürgerbüros Ginsheim und Gustavsburg .

Buch: Das Leben in Ginsheim-Gustavsburg im Wandel der Zeit


Ortschronik Ginsheim-Gustavsburg

Preis: 3,00 Euro (+ ggf. Versandkosten)
Erhältlich in den Bürgerbüros Ginsheim und Gustavsburg.

Buch: Ortschronik Ginsheim-Gustavsburg


Die Mainspitze unterm Hakenkreuz

Preis: 5,00 Euro (+ ggf. Versandkosten)
Erhältlich in den Bürgerbüros Ginsheim und Gustavsburg.

Buch: Die Mainspitze unterm Hakenkreuz


Zwangsarbeit auf der Schiffswerft in Mainz-Gustavsburg 1943-45

Preis: 6,00 Euro
Erhältlich bei: Verein für Sozialgeschichte Mainz e.V., c/o Dr. Hedwig Brüchert, In der Meielache 21, 55122 Mainz, Tel.: 06131 676565, E-Mail: hedwig.bruechert@uni-mainz.de

Buch: Zwangsarbeit auf der Schiffswerft in Mainz-Gustavsburg


Kontakt

Die Chroniken sind in den Bürgerbüros Ginsheim und Gustavsburg erhältlich. Sie haben zu folgenden Zeiten geöffnet:

/ Einfache Melderegisterauskunft

Leistungsbeschreibung

Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen (unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamen), Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.

Ob Ihnen eine Meldebehörde eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die Meldebehörde Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.

Voraussetzungen

  • Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können. Das heißt, dass Sie bereits über Daten zum Betroffenen verfügen müssen. Dies sind in der Regel der Vor- und Familienname, frühere Namen, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder eine Anschrift.
  • Sie müssen bei der Anfrage erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden.
  • Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
  • Es darf keine Auskunftssperre im Melderegister bestehen.

Welche Gebühren fallen an?

Es werden Gebühren nach Nr. 42 (Einwohnermeldewesen) des Verwaltungskostenverzeichnisses zur "Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport" erhoben.

Rechtsgrundlage

Dateianhänge

 
Klassische Ansicht

Bitte wählen Sie Ihre Cookie-Präferenzen