Chroniken

Zur Geschichte der Stadt Ginsheim-Gustavsburg wurden verschiedene Bücher herausgegeben.


Das Leben in Ginsheim-Gustavsburg im Wandel der Zeit

Fortschreibung der Ortschronik
Preis: 20,00 Euro (+ ggf. Versandkosten)
Erhältlich in den Bürgerbüros Ginsheim und Gustavsburg .

Buch: Das Leben in Ginsheim-Gustavsburg im Wandel der Zeit


Ortschronik Ginsheim-Gustavsburg

Preis: 3,00 Euro (+ ggf. Versandkosten)
Erhältlich in den Bürgerbüros Ginsheim und Gustavsburg.

Buch: Ortschronik Ginsheim-Gustavsburg


Die Mainspitze unterm Hakenkreuz

Preis: 5,00 Euro (+ ggf. Versandkosten)
Erhältlich in den Bürgerbüros Ginsheim und Gustavsburg.

Buch: Die Mainspitze unterm Hakenkreuz


Zwangsarbeit auf der Schiffswerft in Mainz-Gustavsburg 1943-45

Preis: 6,00 Euro
Erhältlich bei: Verein für Sozialgeschichte Mainz e.V., c/o Dr. Hedwig Brüchert, In der Meielache 21, 55122 Mainz, Tel.: 06131 676565, E-Mail: hedwig.bruechert@uni-mainz.de

Buch: Zwangsarbeit auf der Schiffswerft in Mainz-Gustavsburg


Kontakt

Die Chroniken sind in den Bürgerbüros Ginsheim und Gustavsburg erhältlich. Sie haben zu folgenden Zeiten geöffnet:

/ Bauen und Wohnen / Wohnen und Umzug / Rundfunkbeitrag im privaten Bereich

Leistungsbeschreibung

Der Rundfunkbeitrag wird im privaten Bereich je Wohnung erhoben und hängt nicht von Art und Zahl der Rundfunkgeräte ab. Es gilt die Regel: eine Wohnung – ein Beitrag.
Der Rundfunkbeitrag umfasst alle

  • Rundfunkgeräte,
  • Smartphones und
  • Computer

innerhalb Ihrer Wohnung und in den Privatautos aller Wohnungsbewohner. Zahlt ein Bewohner oder eine Bewohnerin den Rundfunkbeitrag, ist damit die Beitragspflicht für alle in der Wohnung lebenden Personen abgedeckt.

Diese Regelung gilt für

  • Familien
  • Wohngemeinschaften
  • Unverheiratete Paare

Sie sind Student oder Studentin und leben in einem Studentenwohnheim? Hier kommt es auf die genauen räumlichen Gegebenheiten vor Ort an. Sie müssen einen Rundfunkbeitrag bezahlen, wenn Sie Ihr Zimmer durch einen eigenen Eingang direkt

  • vom Treppenhaus oder
  • einem Vorraum aus oder
  • von außen betreten können.

Sie müssen keinen Beitrag zahlen, wenn Sie Ihr Zimmer nur über eine andere Wohnung betreten können.

Hinweis: Für eine Zweitwohnung müssen Sie einen zusätzlichen Rundfunkbeitrag zahlen.

Menschen mit Behinderungen und Empfänger staatlicher Leistungen können Erleichterungen erhalten.

Für Unternehmen, Institutionen und Selbständige gelten spezielle Regelungen.

Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg

Alle Anliegen zum Thema Rundfunkbeiträge wie An- oder Abmeldungen sowie die Befreiung von den Rundfunkbeiträgen können Sie online beantragen. Alternativ können Sie ihre Anträge auch direkt postalisch an "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 50656 Köln" senden oder persönlich in den Bürgerbüros der Stadt abgeben.

An wen muss ich mich wenden?

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln

Service-Telefon zum Beitragskonto:
Tel.: +49 185 - 9995-0100

Service-Telefon zum Rundfunkbeitrag:
Tel.: +49 185 - 9995-0888*
Fax: +49 185 - 9995-0105*

Service-Telefonzeiten:
Mo: 7:00 - 19:00 Uhr
Di:  7:00 - 19:00 Uhr
Mi:  7:00 - 19:00 Uhr
Do: 7:00 - 19:00 Uhr
Fr:  7:00 - 19:00 Uhr

* 6,5 Cent/Min. aus den deutschen Festnetzen, abweichende Preise für Mobilfunk

Voraussetzungen

Sie müssen sich beim Beitragsservice anmelden,

  • wenn Sie volljährig sind (18 Jahre oder älter) und
  • wenn Sie oder eine andere Person für Ihre Wohnung noch keinen Rundfunkbeitrag zahlen.

Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist,

  • dass diese von niemandem bewohnt wird,
  • dass für diese kein Mietvertrag besteht und
  • dass für diese auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.

Welche Gebühren fallen an?

Für Bürgerinnen und Bürger:

  • je Wohnung: 17,50 Euro monatlich

  • jede weitere Wohnung: 17,50 Euro monatlich

  • ermäßigter Rundfunkbeitrag (ein Drittel des Rundfunkbeitrags): 5,83 Euro

Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils 3 Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie

  • dort wohnen,
  • dort gemeldet sind oder
  • im Mietvertrag als Mieter oder Mieterin genannt sind.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Online-Verfahren

 
Klassische Ansicht

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