WappenBeschreibung des WappensDas Wappen der Stadt Ginsheim-Gustavsburg zeigt in der linken silbernen Schildhälfte oben den schwarzen Torturm der Festung aus der Zeit des Schwedenkönigs Gustavs Adolf (steht für den Stadtteil Gustavsburg) und darunter einen schwarzen Anker (steht für den Stadtteil Ginsheim). Schwarz und Silber sind die Farben des Hauses Isenburg, zu deren Besitz Ginsheim um das Jahr 1600 zählte. In der rechten Schildhälfte richtet sich auf blauem Grund der goldene Löwe (mit roter Zunge und roten Krallen) der "Hardeck'schen Linie" des Hauses Isenburg auf. Rechte & VerwendungDie Rechte am Wappen liegen bei der Stadt Ginsheim-Gustavsburg. Ohne das Einverständnis der Stadt darf das Wappen nicht verwendet werden. Für gezielte Zwecke gibt die Stadt Ginsheim-Gustavsburg das Wappen frei. Druckdaten können dafür angefordert werden. ⇑ / Nachbarrecht/Nachbarschutz; StreitschlichtungLeistungsbeschreibungBäume und Sträucher, Gewohnheiten, Geräusche, Katzen, Hunde und nicht zuletzt natürlich die Kinder: Es gibt viele Anlässe, damit aus der nachbarlichen Gemeinschaft ein handfester Streit wird. Viele Wege führen zurück zum friedlichen Miteinander. Und für viele Fälle gibt es klare Regelungen. Das Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitschlichtung bestimmt darüber hinaus, dass in nachbarrechtlichen Streitigkeiten eine gerichtliche Klage nur erhoben werden kann, wenn die Beteiligten zuvor eine so genannte Gütestelle aufgesucht haben und dort versucht haben, eine Einigung zu finden. Gütestellen in diesem Sinne sind zum einen die Schiedsämter. Zum anderen können sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Gütestelle anerkennen lassen. Sie können in einer nachbarrechtlichen Streitigkeit natürlich nur als Gütestelle tätig werden, wenn sie nicht selbst einen der Beteiligten anwaltlich vertreten. Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?Siehe dazu auch
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