Wappen

Beschreibung des Wappens

Das Wappen der Stadt Ginsheim-Gustavsburg zeigt in der linken silbernen Schildhälfte oben den schwarzen Torturm der Festung aus der Zeit des Schwedenkönigs Gustavs Adolf (steht für den Stadtteil Gustavsburg) und darunter einen schwarzen Anker (steht für den Stadtteil Ginsheim).

Schwarz und Silber sind die Farben des Hauses Isenburg, zu deren Besitz Ginsheim um das Jahr 1600 zählte. In der rechten Schildhälfte richtet sich auf blauem Grund der goldene Löwe (mit roter Zunge und roten Krallen) der "Hardeck'schen Linie" des Hauses Isenburg auf.

Wappen der Stadt Ginsheim-Gustavsburg


Rechte & Verwendung

Die Rechte am Wappen liegen bei der Stadt Ginsheim-Gustavsburg. Ohne das Einverständnis der Stadt darf das Wappen nicht verwendet werden. Für gezielte Zwecke gibt die Stadt Ginsheim-Gustavsburg das Wappen frei. Druckdaten können dafür angefordert werden.

/ Verwaltung / Verwendung des kommunalen Wappens oder Logos

Leistungsbeschreibung

Die Verwendung des kommunalen Wappens und Logos ist ein Zeichen der Verbundenheit und Identifikation mit Ihrer Stadt und deren Gemeinschaft. Es ist wichtig zu beachten, dass die Verwendung des Wappens und Logos nur mit Genehmigung der Stadtverwaltung erlaubt ist. Die Verwendung ohne vorherige Genehmigung ist nicht zulässig und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Sie können eine Genehmigung zur Verwendung des kommunalen Wappens und Logos online bei der Stadtverwaltung beantragen. Hierfür steht Ihnen ein einfaches und benutzerfreundliches Online-Formular zur Verfügung. Bitte stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig, da die Verwendung des Wappens und Logos sorgfältig geprüft werden muss.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es gesetzliche Vorschriften gibt, die die Verwendung von kommunalen Wappen und Logos regeln. Diese Vorschriften gelten auch für die Verwendung im Internet und auf Social-Media-Kanälen. Daher sollten Sie sich vor der Verwendung des Wappens und Logos über die rechtlichen Bestimmungen informieren und sicherstellen, dass Sie alle Vorgaben einhalten.

Online-Verfahren

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