WappenBeschreibung des WappensDas Wappen der Stadt Ginsheim-Gustavsburg zeigt in der linken silbernen Schildhälfte oben den schwarzen Torturm der Festung aus der Zeit des Schwedenkönigs Gustavs Adolf (steht für den Stadtteil Gustavsburg) und darunter einen schwarzen Anker (steht für den Stadtteil Ginsheim). Schwarz und Silber sind die Farben des Hauses Isenburg, zu deren Besitz Ginsheim um das Jahr 1600 zählte. In der rechten Schildhälfte richtet sich auf blauem Grund der goldene Löwe (mit roter Zunge und roten Krallen) der "Hardeck'schen Linie" des Hauses Isenburg auf. Rechte & VerwendungDie Rechte am Wappen liegen bei der Stadt Ginsheim-Gustavsburg. Ohne das Einverständnis der Stadt darf das Wappen nicht verwendet werden. Für gezielte Zwecke gibt die Stadt Ginsheim-Gustavsburg das Wappen frei. Druckdaten können dafür angefordert werden. ⇑ / Obligatorische StreitschlichtungLeistungsbeschreibungIn bestimmten zivilrechtlichen Streitigkeiten müssen Sie nach dem Hessischen Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitschlichtung einen Schlichtungsversuch unternehmen, bevor Sie Klage vor Gericht erheben können.
VerfahrensablaufZur Einleitung des Schlichtungsversuchs müssen Sie bei der Gütestelle einen schriftlichen Antrag einreichen. VoraussetzungenEine obligatorische Streitschlichtung ist durchzuführen, wenn es sich um eine der folgenden Streitigkeiten handelt:
Hinweis: Ein Schlichtungsversuch ist nicht nötig, wenn ein Anspruch im Mahnverfahren geltend gemacht wird. Dies gilt auch für andere Fälle, insbesondere für Streitigkeiten in Familiensachen und Ansprüche, die im Urkunden- oder Wechselprozess geltend gemacht werden. Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg
Für ein Verfahren vor dem Schiedsamt fallen nach § 41 HSchAG Gebühren an. RechtsgrundlageZuständige MitarbeiterZugeordnete AbteilungenEnthalten in folgenden Kategorien |