Finanzen

Bereits im Jahr 2005 hat die Stadt Ginsheim-Gustavsburg als eine der ersten Kommunen in Hessen ihr Haushalts- und Rechnungswesen von der Kameralistik auf die doppelte Buchführung (Doppik) umgestellt.

Der Haushaltsplan gliedert sich danach in einen Ergebnishaushalt und einen Finanzhaushalt, die jeweils in Teilhaushalte unterteilt sind. Der Jahresabschluss besteht im Kern aus der Ergebnis- und Finanzrechnung sowie der Bilanz/Vermögensrechnung ergänzt durch einen Anhang mit Lagebericht.

Mit dem Haushaltsplan stellt die Stadtverordnetenversammlung die politischen Weichen für die Entwicklung unserer Stadt.

Den aktuellen Haushaltsplan sowie den Beteiligungsbericht stellen wir hier allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern bereit.

Sollten Sie Fragen haben zu den Bereichen

  • Haushaltsplan
  • Jahresabschluss
  • Kommunale Steuern
  • Stadtkasse

stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne zur Verfügung.

/ Steuern und Abgaben / Sonstige Steuern / Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte

Leistungsbeschreibung

Die Automatensteuer bzw. Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den hessischen Städten und Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann. Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen; besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen.
 
Steuerschuldner ist der Veranstalter (Halter von Spielapparaten). Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen. 

Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Kommunen überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate (Bruttokasse) oder dem Spieleinsatz (Summe der von den Spielern aufgewendeten Geldbeträge). Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.

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