FinanzenBereits im Jahr 2005 hat die Stadt Ginsheim-Gustavsburg als eine der ersten Kommunen in Hessen ihr Haushalts- und Rechnungswesen von der Kameralistik auf die doppelte Buchführung (Doppik) umgestellt. Der Haushaltsplan gliedert sich danach in einen Ergebnishaushalt und einen Finanzhaushalt, die jeweils in Teilhaushalte unterteilt sind. Der Jahresabschluss besteht im Kern aus der Ergebnis- und Finanzrechnung sowie der Bilanz/Vermögensrechnung ergänzt durch einen Anhang mit Lagebericht. Mit dem Haushaltsplan stellt die Stadtverordnetenversammlung
die politischen Weichen für die Entwicklung unserer Stadt. Den aktuellen Haushaltsplan sowie den Beteiligungsbericht stellen wir hier allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern bereit. Sollten Sie Fragen haben zu den Bereichen
stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne zur Verfügung. ⇑ / Grundsteuer FestsetzungLeistungsbeschreibungDie Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt. Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz. Grundbesitz sind
Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte. Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die Kommune (Gemeinde oder Stadt) beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.
Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg
Hebesatz für Grundsteuer A in Ginsheim-Gustavsburg: RechtsgrundlageWas sollte ich noch wissen?Weitere Informationen zur Grundsteuer sind auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen der Broschüre „Steuern von A – Z“ zu entnehmen.
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