Finanzen

Bereits im Jahr 2005 hat die Stadt Ginsheim-Gustavsburg als eine der ersten Kommunen in Hessen ihr Haushalts- und Rechnungswesen von der Kameralistik auf die doppelte Buchführung (Doppik) umgestellt.

Der Haushaltsplan gliedert sich danach in einen Ergebnishaushalt und einen Finanzhaushalt, die jeweils in Teilhaushalte unterteilt sind. Der Jahresabschluss besteht im Kern aus der Ergebnis- und Finanzrechnung sowie der Bilanz/Vermögensrechnung ergänzt durch einen Anhang mit Lagebericht.

Mit dem Haushaltsplan stellt die Stadtverordnetenversammlung die politischen Weichen für die Entwicklung unserer Stadt.

Den aktuellen Haushaltsplan sowie den Beteiligungsbericht stellen wir hier allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern bereit.

Sollten Sie Fragen haben zu den Bereichen

  • Haushaltsplan
  • Jahresabschluss
  • Kommunale Steuern
  • Stadtkasse

stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne zur Verfügung.

/ Befreiung von der Hundesteuer beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie wegen Ihrer Behinderung auf einen Hund angewiesen sind, sind Sie in der Regel von der Hundesteuer befreit. Allerdings sind die Voraussetzungen in jeder Gemeinde unterschiedlich. Eine Befreiung oder Ermäßigung ist häufig davon abhängig, ob der behinderte Mensch auf die Begleitung eines Hundes angewiesen ist, weil er beispielsweise blind oder taub ist.

In den meisten hessischen Gemeinden wird zurzeit – entsprechend der Mustersatzungen des Hessischen Städtetags und des Hessischen Städte- und Gemeindebundes – eine Steuerbefreiung gewährt. Diese gilt für Blindenführhunde sowie für "Hunde, die ausgebildet sind, ausschließlich zum Schutze und der Therapie von Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts zu dienen", zum Teil aber auch nur für Blindenführhunde.

Verfahrensablauf

Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Wenn vorhanden, können entsprechende Antragsformulare verwendet werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Kopie des Schwerbehindertenausweises
  • bei gewerblicher Hundehaltung, zusätzlich: Handelsregisterauszug des Betriebes

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten beziehungsweise Gebühren an.

Rechtsgrundlage

Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung der Gemeinde

Bemerkungen

siehe auch

Dateianhänge

Online-Verfahren

 
Klassische Ansicht

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