FinanzenBereits im Jahr 2005 hat die Stadt Ginsheim-Gustavsburg als eine der ersten Kommunen in Hessen ihr Haushalts- und Rechnungswesen von der Kameralistik auf die doppelte Buchführung (Doppik) umgestellt. Der Haushaltsplan gliedert sich danach in einen Ergebnishaushalt und einen Finanzhaushalt, die jeweils in Teilhaushalte unterteilt sind. Der Jahresabschluss besteht im Kern aus der Ergebnis- und Finanzrechnung sowie der Bilanz/Vermögensrechnung ergänzt durch einen Anhang mit Lagebericht. Mit dem Haushaltsplan stellt die Stadtverordnetenversammlung
die politischen Weichen für die Entwicklung unserer Stadt. Den aktuellen Haushaltsplan sowie den Beteiligungsbericht stellen wir hier allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern bereit. Sollten Sie Fragen haben zu den Bereichen
stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne zur Verfügung. ⇑ / Hundesteuer - Hund abmeldenLeistungsbeschreibungSie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn
VerfahrensablaufSie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden. Für die Abmeldung können Sie in der Regel das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit. Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde. Welche Unterlagen werden benötigt?
Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde. Welche Gebühren fallen an?In der Regel: keine Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zurück. Welche Fristen muss ich beachten?Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss in der Regel innerhalb eines Monats erfolgen. RechtsgrundlageGesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde Was sollte ich noch wissen?Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben. BemerkungenSiehe auch
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