Finanzen

Bereits im Jahr 2005 hat die Stadt Ginsheim-Gustavsburg als eine der ersten Kommunen in Hessen ihr Haushalts- und Rechnungswesen von der Kameralistik auf die doppelte Buchführung (Doppik) umgestellt.

Der Haushaltsplan gliedert sich danach in einen Ergebnishaushalt und einen Finanzhaushalt, die jeweils in Teilhaushalte unterteilt sind. Der Jahresabschluss besteht im Kern aus der Ergebnis- und Finanzrechnung sowie der Bilanz/Vermögensrechnung ergänzt durch einen Anhang mit Lagebericht.

Mit dem Haushaltsplan stellt die Stadtverordnetenversammlung die politischen Weichen für die Entwicklung unserer Stadt.

Den aktuellen Haushaltsplan sowie den Beteiligungsbericht stellen wir hier allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern bereit.

Sollten Sie Fragen haben zu den Bereichen

  • Haushaltsplan
  • Jahresabschluss
  • Kommunale Steuern
  • Stadtkasse

stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne zur Verfügung.

/ Stundung

Leistungsbeschreibung

Die Leistung der Stundung von kommunalen Abgaben hat das Ziel, Bürgerinnen und Bürgern in finanziellen Notlagen entgegenzukommen. Durch die Stundung können sie ihre fälligen kommunalen Abgaben zu einem späteren Zeitpunkt begleichen und finanzielle Belastungen reduzieren. Die Stundung umfasst die vorübergehende Aussetzung der Zahlungsverpflichtung für einen bestimmten Zeitraum. In dieser Zeit müssen die Bürgerinnen und Bürger keine Zahlungen leisten und können ihre finanziellen Ressourcen anderweitig nutzen. Die Stundung betrifft kommunale Abgaben wie Grundsteuern, Gewerbesteuern, Müllgebühren oder Wasser- und Abwassergebühren. Um von der Stundung kommunaler Abgaben profitieren zu können, müssen Bürgerinnen und Bürger sich in einer finanziellen Notlage befinden und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die genauen Bedingungen und Antragsverfahren werden von der jeweiligen kommunalen Behörde festgelegt. Es kann erforderlich sein, entsprechende Nachweise wie Einkommensnachweise oder andere finanzielle Unterlagen vorzulegen. Die kommunale Behörde prüft die Anträge individuell und entscheidet über die Gewährung der Stundung. Es ist wichtig zu beachten, dass die Stundung keine vollständige Befreiung von den Zahlungsverpflichtungen darstellt. Die kommunalen Abgaben müssen zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt und beglichen werden. Die genauen Konditionen und der Zeitpunkt der Rückzahlung werden ebenfalls von der kommunalen Behörde festgelegt. Es ist ratsam, sich frühzeitig bei finanziellen Schwierigkeiten an die zuständige kommunale Behörde zu wenden und die Möglichkeiten der Stundung zu erfragen.

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