Was macht eigentlich...? Gesichter der Verwaltung

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Mit der neuen Serie „Was macht eigentlich…? Gesichter der Verwaltung“ möchte die Stadtverwaltung Einblicke in ihre verschiedenen Bereiche und Eigenbetriebe ermöglichen. Die Bürger*innen erfahren in loser Folge mehr darüber, wer sich in den Rathäusern, Bürgerbüros und anderen städtischen Einrichtungen um welche Anliegen kümmert und lernen ihre potenziellen Ansprechpartner*innen besser kennen.  Der Blick hinter die Kulissen eröffnet so die Möglichkeit, die Arbeit der Verwaltung transparent darzustellen. Zu Wort kommen all diejenigen, die etwas über ihre Position, ihre Arbeit und ihren Austausch mit Bürger*innen erzählen wollen: Und das sind recht viele!


Folge 1: Christine Märtin, Gemeindepflegerin

Die erste Folge der Serie, ein ausführliches Interview zwischen der Mitarbeiterin des Teams Öffentlichkeitarbeit, Dr. Carola Vogel, und der Gemeindepflegerin, Christine Märtin, finden Sie hier.

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Interview in Auszügen zum Nachlesen

CV: Carola Vogel; CM= Christine Märtin

CV: Christine, seit über drei Jahren kümmerst Du Dich als Gemeindepflegerin um die Belange älterer und pflegebedürftiger Menschen in unserer Stadt. Wie kam es dazu?

CM: Tatsächlich kam mir Corona ein bisschen zur Hilfe. Im Sommer 2020 waren alle Kindertagesstätten coronabedingt geschlossen, und die Erzieherinnen hatten nicht mehr allzu viel zu tun oder waren freigestellt, so auch ich als Leiterin. Irgendwann hat mich mein Fachbereichsleiter gefragt, ob ich mir vorstellen könnte, meinen Arbeitsplatz und mein Aufgabengebiet zu wechseln. Als langjährige Angestellte bei der Stadt als Erzieherin und Kita-Leiterin fand ich das Angebot total verlockend, mich als Gemeindepflegerin zu qualifizieren: nochmal ein neuer Aufgabenbereich, der mir da zugetraut wird. Und so habe ich zugesagt, weil ich das so spannend fand.


CV: Das klingt nach einer wirklich spannenden Vorgeschichte. Und dann hast Du irgendwann angefangen. Wie muss man sich das vorstellen? Wer sind die Menschen, die auf Dich zukommen und in welcher Lebenslage befinden sie sich?

CM: Ja, da hast Du recht, das ist wirklich megaspannend und es ist absolut vielschichtig. Die Menschen sind alle unterschiedlich. Die Leute, die auf mich zukommen, sind in ihrer Situation aktuell überfordert oder haben Fragen. Das mag für uns etwas ganz Banales sein, aber der Mensch hat mit dieser Aufgabe, die er bekommt oder dieser Frage, die er hat, Probleme und da helfen dann auch sogenannte aufsuchende Tätigkeiten.

Ich bekomme Fragen von den Senioren selbst, es können aber auch Nachbarn oder Angehörige sein, die sich Sorgen machen um die lieben älteren Mitbewohner oder Eltern, Schwiegereltern.

Es gibt auch Fragen von Kolleginnen und anderen Fachbereichen, von den Bürgerbürokolleginnen und -kollegen, die sagen: „Oh, uns ist da aufgefallen, wir haben da eine Kundin gehabt und irgendwie machen wir uns ein bisschen Sorgen um die. Wir wissen aber nicht, wie wir das Ganze greifen können oder wie wir Kontakt zu ihr aufnehmen können.“

Ich sage dann immer: Ich kann mich ja vorstellen. Ich kann mich vorstellen und kann dann sagen, „Es gibt ganz viele nette Menschen, die sich Sorgen um Sie machen“. Und dann hören mir die Leute auch schon zu.


CV: Das klingt wirklich vielfältig und da erübrigt sich fast die Frage, wie das Angebot angenommen wird. Aber vielleicht kannst Du das trotzdem noch etwas detaillierter beschreiben.

CM: Ja, das Angebot wird sehr gut angenommen. Ich kann mich nicht beklagen, dass ich Langeweile hätte. Es ist häufig heute Mund-zu-Mund-Propaganda. Ja, dass die eine Dame ihrer Nachbarin oder ihrer Freundin erzählt: „Ei, da war die Frau Märtin bei mir und die kannst Du ruhig mal anrufen“ oder so was. Das wird ganz vielfältig angenommen und von allen möglichen Stellen nachgefragt.


CV: Bei der Bezeichnung Gemeindepflegerin denkt man ja sofort an Pflege – aber die aktive Pflege gehört überhaupt nicht zu Deinen Aufgaben. Kannst Du vielleicht mal zwei, drei Situationen nennen, in denen man auf Dich zukommen kann?

CM: Ja, das ist richtig. Der Name „Gemeindepflegerin“ ist tatsächlich verwirrend, den hat aber nun mal das Land Hessen so festgelegt. Gesundheitslotse wäre vielleicht besser oder treffender. Fakt ist, auf mich kann man zukommen, wenn man Adressen braucht von ambulanten Pflegediensten oder Ärzten oder haushaltsnahen Dienstleistungen. Letzteres ist eine Auskunft über helfende Menschen, über Dienstleistungen. Ich bin auch behilflich bei Antragsstellung von einem Pflegegeldantrag, von einem Antrag auf Schwerbehinderung oder helfe bei einem Antrag auf Betreuung. Das mache ich aber immer mit den Betroffenen gemeinsam, nie über deren Köpfe hinweg. Ich mache immer nur das, was die Leute selbst nachvollziehen können.


CV: Wie reagieren die Menschen, die Betroffenen auf Dich? Konkret gefragt, wie dankbar sind die Menschen, die Du aufsuchst und natürlich auch die Angehörigen, denen Du helfen kannst?

CM: Scheinbar sind mir alle sehr dankbar, zumindest sagen sie mir das immer oder freuen sich auch, wenn ich ihnen helfen konnte, wenn das auch vielleicht nur ganz kleine Hilfen waren, eine Erklärung zu irgendwas oder eine Möglichkeit, die es irgendwie gibt. Die Hilfen sind auch manchmal ganz pragmatisch. Dass ich dann sage: „Ich nehme jetzt die Überweisung mit. Wir haben sie zusammen ausgefüllt, und ich gebe sie bei der Bank ab“. Und dann sind Menschen, die nicht mehr so mobil sind, auch schon dankbar, wenn es dann tatsächlich auf den Weg gebracht wird oder ich den Brief auch in den Briefkasten einwerfe. Dass sie tatsächlich nicht wegmüssen. Das mache ich.

Was mir aufgefallen ist, warum die Menschen häufig sehr dankbar sind, ist, dass ich Zeit mitbringe.


CV: Du hast das Thema Zeit angesprochen. Das ist ja so ziemlich das wertvollste Gut, was wir zu verschenken haben. Ich erlebe Dich überhaupt als sehr engagiert, als eine echte Menschenfreundin und zwar weit über Deinen Kernarbeitsbereich hinaus. Ich denke da zum Beispiel an Aktionen, die Du maßgeblich unterstützt, wie etwa „Singen gegen die Einsamkeit“. Das fand vor Weihnachten auf dem Cramer-Klett-Platz in Gustavsburg statt. Da stellt sich für mich die Frage: Was treibt Dich an?

CM: Erstmal, Dankeschön, dass Du das so gesagt hast über mich und, ja, was treibt mich an? Also als allererstes einmal: Es macht mir Spaß, es macht mir alles Spaß, weil es vielleicht auch so vielfältig ist. Es macht mir Freude, wenn ich sehe, dass die Menschen, zu denen ich komme, strahlen, wenn ich weggehe und nicht strahlen, weil ich dann weg bin, weil sie mich los sind, sondern weil sie sich freuen, dass ich da war, und dass wir irgendetwas von ihren Problemen ein bisschen regeln konnten oder ein bisschen in geordnete Bahnen bringen konnten und das treibt mich so ein bisschen an, dass ich denke, ok, dann ist das gar nicht so verkehrt, dass es mich oder meine Tätigkeit gibt.

Und ich habe natürlich um mich herum total prima Kolleginnen und Kollegen. Wir sind ein klasse Team. Und zu meinen Kerntätigkeiten gehört auch mal ein Besuch gegen Vereinsamung oder ein Gespräch, ein Entlastungsgespräch. Da ist es natürlich auch gar nicht verkehrt, wenn man eine Veranstaltung zum Thema Einsamkeit in der Öffentlichkeit planen kann.

Dazu muss ich sagen, dass mich eigentlich meine Kollegin, Martina Seibert, auf diese Aktion aufmerksam gemacht und gefragt hat: „Mensch, Christine, wäre das nichts für uns? Wollen wir das nicht mal organisieren?“. Und dann war es wie ein Schneeballsystem, das hat so seinen Lauf genommen.


CV: Du hast gerade schon Deine Kollegin Martina Seibert angesprochen. Seit Januar 2021 unterstützt sie Dich. Sie kommt vom Hospizverein und vor ihrer Zeit beim Hospiz Mainspitze war sie bereits jahrelang als Gemeindepflegerin im Kreis tätig. Wie sieht Eure Zusammenarbeit aus? Meines Wissens deckt Ihr zusammen eine Vollzeitstelle ab. Wie teilt Ihr Euch denn die Arbeit konkret auf?

CM: Ja, das stimmt. Es ist tatsächlich so, dass unsere Arbeitgeber einen Kooperationsvertrag haben, die Stadt mit dem Hospizverein. Und meine Kollegin Martina Seibert arbeitet mit 12 Stunden in der Woche als Gemeindepflegerin für die Stadt Ginsheim-Gustavsburg und die weiteren 27 Stunden, die habe ich.


CV: Es gibt jetzt sicher Menschen, die auf Dich aufmerksam geworden sind, die vielleicht noch gar nichts von diesem Angebot wussten.  Wenn jetzt jemand Hilfe benötigt, die in Deinen Aufgabenbereich fällt oder in Euren, wie kann man Dich oder auch Frau Seibert kontaktieren?

CM: Meine Kontaktdaten findet man auf der Homepage der Stadtverwaltung [Unten eingefügt, Anm. Red.]. Ich selbst habe auch einen Schreibtisch im Rathaus in Ginsheim, gehöre zum Seniorenbüro und habe auch Flyer ausliegen an verschiedenen Stellen, sei es in den Apotheken, in Geschäften oder in der „Fähre“, also in den Seniorentreffs. Ja, ansonsten habe ich Telefonnummern. Man kann mich anrufen. Ich rufe auch zurück, weil ich oft unterwegs bin. Da bemühe ich mich immer, wenn eine Telefonnummer auftaucht, auf meinem Handy oder auf meinem Festnetz, dass ich da zurückrufe. Die Bürgerbüros wissen über mich Bescheid und meine Kollegin, Frau Seibert, sie kann man über den Hospizverein erreichen.


CV: Christine, herzlichen Dank für die Einblicke in die Arbeit einer Gemeindepflegerin. Wir haben damit ein neues Format gestartet, das da heißt „Was macht eigentlich…?“, haben mit Dir angefangen und wollen uns in der Folge durch die ganze Verwaltung bewegen, um ein bisschen mehr Transparenz zu schaffen. Weil viele Menschen gar nicht wissen, was wir hier so alles tun, und ich glaube, das war jetzt von Deiner Seite her schon einmal ein ganz toller Einstieg. Vielen Dank!

CM: Ja, gerne, und das Format finde ich klasse, denn ich denke auch wenn das vielleicht jetzt eine spannende Tätigkeit ist, es gibt doch noch die eine oder andere Kollegin oder Kollege bei der Stadtverwaltung, der mit Sicherheit gut erklären kann, was er denn tut und das kann für die Bürger und Bürgerinnen nur informativ sein.


Das Interview wurde im Februar 2024 geführt. Zur besseren Lesbarkeit wurde es stark gekürzt und sprachlich geglättet.


/ Patientenverfügung

Leistungsbeschreibung

Arzt/Ärztin und Patient/in wirken bei der Heilbehandlung zusammen: Die/Der Arzt/Ärztin stellt fest, was medizinisch indiziert ist, klärt die/den Patienten/in darüber auf und bietet ihr/ihm eine Behandlung an. Die/Der Patient/in entscheidet, ob er/sie in diese Behandlung einwilligt. Gegen den Willen der/des Patienten/in darf die/der Arzt/Ärztin nicht behandeln. Das gilt auch bei lebenserhaltenden und lebensverlängernden Maßnahmen.

Aber auch wenn die/der Patient/in nicht mehr einwilligungsfähig ist, gebietet ihr/sein Selbstbestimmungsrecht die Beachtung ihrer/seiner Wünsche. Liegt keine klare, im Vorhinein getroffene Willensäußerung der/des Patienten/in vor, muss sein/e Vertreter/in (Vorsorgebevollmächtigte/r oder Betreuer/in) nach dem "mutmaßlichen Patientenwillen" entscheiden.

Es liegt auf der Hand, dass die Feststellung des mutmaßlichen Willens eines anderen sehr schwer sein kann. Deshalb sollten Sie sich rechtzeitig mit diesen Fragen auseinandersetzen und versuchen, sich über Ihre eigenen Wertvorstellungen und Wünsche klar zu werden. Mit einer Patientenverfügung können Sie Vorsorge treffen und selbst festlegen, ob und welche medizinischen Maßnahmen durchgeführt werden sollen, wenn Sie nicht mehr entscheidungsfähig sind.

Einwilligungsfähige Volljährige können in einer schriftlichen Patientenverfügung im Voraus festlegen, ob und wie sie später ärztlich behandelt werden wollen, wenn sie ihren Willen nicht mehr selbst äußern können. Einwilligungsfähig ist, wer Art, Bedeutung, Tragweite und Risiken einer medizinischen Maßnahme und deren Ablehnung verstehen und seinen Willen daran ausrichten kann.

Der Inhalt der Patientenverfügung bezieht sich auf konkrete Situationen und Bestimmungen zu medizinischen Behandlungsmaßnahmen. Diese umfassen beispielsweise Untersuchungen des Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe.

Je genauer die Bestimmungen getroffen werden, desto besser können diese nach dem Willen der/des Patienten/in erfolgen. Es besteht die Möglichkeit Behandlungen einzufordern, einzuschränken oder völlig abzulehnen.

Damit eine Patientenverfügung auch bei nicht genannten Behandlungsmaßnahmen nach Ihrem Willen ausgelegt werden kann, sollte sie auch individuelle Wünsche sowie Wertvorstellungen beinhalten. Die Verfügung muss schriftlich erfolgen und durch eine eigenhändige Unterschrift oder durch ein von einer/einem Notar/in beglaubigtes Handzeichen unterzeichnet sein.

Hinweis:  Bei eigener Entscheidungsunfähigkeit können nahe Angehörige und Vertraute, wie beispielsweise Ehegatten, Geschwister, Kinder oder Lebenspartner Entscheidungen in Bezug auf Untersuchung, Pflege oder Behandlung trotz vorhandener Patientenverfügung nur treffen, wenn dazu eine Vollmacht vorliegt.

Welche Person an Ihrer Stelle Entscheidungen treffen oder Ihre vorab gemachten Entscheidungen durchsetzen soll, ergibt sich nämlich nicht aus der Patientenverfügung. Dies ist ein zentraler Unterschied zur Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung.

Die Patientenverfügung dient lediglich dazu, Ihren Willen auf vorab festgelegte medizinische Behandlungsmethoden umzusetzen.
Bei einer Vorsorgevollmacht hingegen wird verfügt, wer als Bevollmächtigter in Ihrem Namen medizinische oder andere Anordnungen treffen soll.
Sie können die Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht aber miteinander verbinden, indem Sie in Ihrer Vorsorgevollmacht festlegen, welche Person die von Ihnen getroffene Patientenverfügung durchsetzen und beachten soll. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ergänzen also einander und können daher nebeneinander erstellt werden.

Sie haben die Möglichkeit Ihre Patientenverfügung in Verbindung mit einer Vorsorgevollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister registrieren zu lassen.
Es empfiehlt sich die Patientenverfügung so aufzubewahren, dass Arzt, Bevollmächtigter, Betreuer und Betreuungsgericht schnell und unkompliziert Kenntnis von Existenz und Aufbewahrungsort der Verfügung erlangen können. Dazu ist es sinnvoll, einen entsprechenden Hinweis immer bei sich zu tragen, am besten bei Ihren Ausweispapieren.

Siehe dazu auch

Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg
Das Seniorenbüro der Stadt Ginsheim-Gustavsburg berät und hilft bei der Erstellung.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen:

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