Was macht eigentlich...? Gesichter der Verwaltung

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Mit der neuen Serie „Was macht eigentlich…? Gesichter der Verwaltung“ möchte die Stadtverwaltung Einblicke in ihre verschiedenen Bereiche und Eigenbetriebe ermöglichen. Die Bürger*innen erfahren in loser Folge mehr darüber, wer sich in den Rathäusern, Bürgerbüros und anderen städtischen Einrichtungen um welche Anliegen kümmert und lernen ihre potenziellen Ansprechpartner*innen besser kennen.  Der Blick hinter die Kulissen eröffnet so die Möglichkeit, die Arbeit der Verwaltung transparent darzustellen. Zu Wort kommen all diejenigen, die etwas über ihre Position, ihre Arbeit und ihren Austausch mit Bürger*innen erzählen wollen: Und das sind recht viele!


Folge 1: Christine Märtin, Gemeindepflegerin

Die erste Folge der Serie, ein ausführliches Interview zwischen der Mitarbeiterin des Teams Öffentlichkeitarbeit, Dr. Carola Vogel, und der Gemeindepflegerin, Christine Märtin, finden Sie hier.

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Interview in Auszügen zum Nachlesen

CV: Carola Vogel; CM= Christine Märtin

CV: Christine, seit über drei Jahren kümmerst Du Dich als Gemeindepflegerin um die Belange älterer und pflegebedürftiger Menschen in unserer Stadt. Wie kam es dazu?

CM: Tatsächlich kam mir Corona ein bisschen zur Hilfe. Im Sommer 2020 waren alle Kindertagesstätten coronabedingt geschlossen, und die Erzieherinnen hatten nicht mehr allzu viel zu tun oder waren freigestellt, so auch ich als Leiterin. Irgendwann hat mich mein Fachbereichsleiter gefragt, ob ich mir vorstellen könnte, meinen Arbeitsplatz und mein Aufgabengebiet zu wechseln. Als langjährige Angestellte bei der Stadt als Erzieherin und Kita-Leiterin fand ich das Angebot total verlockend, mich als Gemeindepflegerin zu qualifizieren: nochmal ein neuer Aufgabenbereich, der mir da zugetraut wird. Und so habe ich zugesagt, weil ich das so spannend fand.


CV: Das klingt nach einer wirklich spannenden Vorgeschichte. Und dann hast Du irgendwann angefangen. Wie muss man sich das vorstellen? Wer sind die Menschen, die auf Dich zukommen und in welcher Lebenslage befinden sie sich?

CM: Ja, da hast Du recht, das ist wirklich megaspannend und es ist absolut vielschichtig. Die Menschen sind alle unterschiedlich. Die Leute, die auf mich zukommen, sind in ihrer Situation aktuell überfordert oder haben Fragen. Das mag für uns etwas ganz Banales sein, aber der Mensch hat mit dieser Aufgabe, die er bekommt oder dieser Frage, die er hat, Probleme und da helfen dann auch sogenannte aufsuchende Tätigkeiten.

Ich bekomme Fragen von den Senioren selbst, es können aber auch Nachbarn oder Angehörige sein, die sich Sorgen machen um die lieben älteren Mitbewohner oder Eltern, Schwiegereltern.

Es gibt auch Fragen von Kolleginnen und anderen Fachbereichen, von den Bürgerbürokolleginnen und -kollegen, die sagen: „Oh, uns ist da aufgefallen, wir haben da eine Kundin gehabt und irgendwie machen wir uns ein bisschen Sorgen um die. Wir wissen aber nicht, wie wir das Ganze greifen können oder wie wir Kontakt zu ihr aufnehmen können.“

Ich sage dann immer: Ich kann mich ja vorstellen. Ich kann mich vorstellen und kann dann sagen, „Es gibt ganz viele nette Menschen, die sich Sorgen um Sie machen“. Und dann hören mir die Leute auch schon zu.


CV: Das klingt wirklich vielfältig und da erübrigt sich fast die Frage, wie das Angebot angenommen wird. Aber vielleicht kannst Du das trotzdem noch etwas detaillierter beschreiben.

CM: Ja, das Angebot wird sehr gut angenommen. Ich kann mich nicht beklagen, dass ich Langeweile hätte. Es ist häufig heute Mund-zu-Mund-Propaganda. Ja, dass die eine Dame ihrer Nachbarin oder ihrer Freundin erzählt: „Ei, da war die Frau Märtin bei mir und die kannst Du ruhig mal anrufen“ oder so was. Das wird ganz vielfältig angenommen und von allen möglichen Stellen nachgefragt.


CV: Bei der Bezeichnung Gemeindepflegerin denkt man ja sofort an Pflege – aber die aktive Pflege gehört überhaupt nicht zu Deinen Aufgaben. Kannst Du vielleicht mal zwei, drei Situationen nennen, in denen man auf Dich zukommen kann?

CM: Ja, das ist richtig. Der Name „Gemeindepflegerin“ ist tatsächlich verwirrend, den hat aber nun mal das Land Hessen so festgelegt. Gesundheitslotse wäre vielleicht besser oder treffender. Fakt ist, auf mich kann man zukommen, wenn man Adressen braucht von ambulanten Pflegediensten oder Ärzten oder haushaltsnahen Dienstleistungen. Letzteres ist eine Auskunft über helfende Menschen, über Dienstleistungen. Ich bin auch behilflich bei Antragsstellung von einem Pflegegeldantrag, von einem Antrag auf Schwerbehinderung oder helfe bei einem Antrag auf Betreuung. Das mache ich aber immer mit den Betroffenen gemeinsam, nie über deren Köpfe hinweg. Ich mache immer nur das, was die Leute selbst nachvollziehen können.


CV: Wie reagieren die Menschen, die Betroffenen auf Dich? Konkret gefragt, wie dankbar sind die Menschen, die Du aufsuchst und natürlich auch die Angehörigen, denen Du helfen kannst?

CM: Scheinbar sind mir alle sehr dankbar, zumindest sagen sie mir das immer oder freuen sich auch, wenn ich ihnen helfen konnte, wenn das auch vielleicht nur ganz kleine Hilfen waren, eine Erklärung zu irgendwas oder eine Möglichkeit, die es irgendwie gibt. Die Hilfen sind auch manchmal ganz pragmatisch. Dass ich dann sage: „Ich nehme jetzt die Überweisung mit. Wir haben sie zusammen ausgefüllt, und ich gebe sie bei der Bank ab“. Und dann sind Menschen, die nicht mehr so mobil sind, auch schon dankbar, wenn es dann tatsächlich auf den Weg gebracht wird oder ich den Brief auch in den Briefkasten einwerfe. Dass sie tatsächlich nicht wegmüssen. Das mache ich.

Was mir aufgefallen ist, warum die Menschen häufig sehr dankbar sind, ist, dass ich Zeit mitbringe.


CV: Du hast das Thema Zeit angesprochen. Das ist ja so ziemlich das wertvollste Gut, was wir zu verschenken haben. Ich erlebe Dich überhaupt als sehr engagiert, als eine echte Menschenfreundin und zwar weit über Deinen Kernarbeitsbereich hinaus. Ich denke da zum Beispiel an Aktionen, die Du maßgeblich unterstützt, wie etwa „Singen gegen die Einsamkeit“. Das fand vor Weihnachten auf dem Cramer-Klett-Platz in Gustavsburg statt. Da stellt sich für mich die Frage: Was treibt Dich an?

CM: Erstmal, Dankeschön, dass Du das so gesagt hast über mich und, ja, was treibt mich an? Also als allererstes einmal: Es macht mir Spaß, es macht mir alles Spaß, weil es vielleicht auch so vielfältig ist. Es macht mir Freude, wenn ich sehe, dass die Menschen, zu denen ich komme, strahlen, wenn ich weggehe und nicht strahlen, weil ich dann weg bin, weil sie mich los sind, sondern weil sie sich freuen, dass ich da war, und dass wir irgendetwas von ihren Problemen ein bisschen regeln konnten oder ein bisschen in geordnete Bahnen bringen konnten und das treibt mich so ein bisschen an, dass ich denke, ok, dann ist das gar nicht so verkehrt, dass es mich oder meine Tätigkeit gibt.

Und ich habe natürlich um mich herum total prima Kolleginnen und Kollegen. Wir sind ein klasse Team. Und zu meinen Kerntätigkeiten gehört auch mal ein Besuch gegen Vereinsamung oder ein Gespräch, ein Entlastungsgespräch. Da ist es natürlich auch gar nicht verkehrt, wenn man eine Veranstaltung zum Thema Einsamkeit in der Öffentlichkeit planen kann.

Dazu muss ich sagen, dass mich eigentlich meine Kollegin, Martina Seibert, auf diese Aktion aufmerksam gemacht und gefragt hat: „Mensch, Christine, wäre das nichts für uns? Wollen wir das nicht mal organisieren?“. Und dann war es wie ein Schneeballsystem, das hat so seinen Lauf genommen.


CV: Du hast gerade schon Deine Kollegin Martina Seibert angesprochen. Seit Januar 2021 unterstützt sie Dich. Sie kommt vom Hospizverein und vor ihrer Zeit beim Hospiz Mainspitze war sie bereits jahrelang als Gemeindepflegerin im Kreis tätig. Wie sieht Eure Zusammenarbeit aus? Meines Wissens deckt Ihr zusammen eine Vollzeitstelle ab. Wie teilt Ihr Euch denn die Arbeit konkret auf?

CM: Ja, das stimmt. Es ist tatsächlich so, dass unsere Arbeitgeber einen Kooperationsvertrag haben, die Stadt mit dem Hospizverein. Und meine Kollegin Martina Seibert arbeitet mit 12 Stunden in der Woche als Gemeindepflegerin für die Stadt Ginsheim-Gustavsburg und die weiteren 27 Stunden, die habe ich.


CV: Es gibt jetzt sicher Menschen, die auf Dich aufmerksam geworden sind, die vielleicht noch gar nichts von diesem Angebot wussten.  Wenn jetzt jemand Hilfe benötigt, die in Deinen Aufgabenbereich fällt oder in Euren, wie kann man Dich oder auch Frau Seibert kontaktieren?

CM: Meine Kontaktdaten findet man auf der Homepage der Stadtverwaltung [Unten eingefügt, Anm. Red.]. Ich selbst habe auch einen Schreibtisch im Rathaus in Ginsheim, gehöre zum Seniorenbüro und habe auch Flyer ausliegen an verschiedenen Stellen, sei es in den Apotheken, in Geschäften oder in der „Fähre“, also in den Seniorentreffs. Ja, ansonsten habe ich Telefonnummern. Man kann mich anrufen. Ich rufe auch zurück, weil ich oft unterwegs bin. Da bemühe ich mich immer, wenn eine Telefonnummer auftaucht, auf meinem Handy oder auf meinem Festnetz, dass ich da zurückrufe. Die Bürgerbüros wissen über mich Bescheid und meine Kollegin, Frau Seibert, sie kann man über den Hospizverein erreichen.


CV: Christine, herzlichen Dank für die Einblicke in die Arbeit einer Gemeindepflegerin. Wir haben damit ein neues Format gestartet, das da heißt „Was macht eigentlich…?“, haben mit Dir angefangen und wollen uns in der Folge durch die ganze Verwaltung bewegen, um ein bisschen mehr Transparenz zu schaffen. Weil viele Menschen gar nicht wissen, was wir hier so alles tun, und ich glaube, das war jetzt von Deiner Seite her schon einmal ein ganz toller Einstieg. Vielen Dank!

CM: Ja, gerne, und das Format finde ich klasse, denn ich denke auch wenn das vielleicht jetzt eine spannende Tätigkeit ist, es gibt doch noch die eine oder andere Kollegin oder Kollege bei der Stadtverwaltung, der mit Sicherheit gut erklären kann, was er denn tut und das kann für die Bürger und Bürgerinnen nur informativ sein.


Das Interview wurde im Februar 2024 geführt. Zur besseren Lesbarkeit wurde es stark gekürzt und sprachlich geglättet.


/ Betreuungsverfügung

Leistungsbeschreibung

Durch einen Unfall, Schlaganfall oder Alterserkrankungen wie Demenz kann jeder schnell und unerwartet in die Situation kommen, nicht mehr eigenständig handeln zu können.

Durch die eigene Handlungsunfähigkeit wird es nötig, dass ein anderer für Sie handelt. Durch die Betreuungsverfügung können Sie für den Fall einer Betreuungsnotwendigkeit Ihre Interessen vorab absichern.

Die Betreuungsverfügung richtet sich zum einen mit einer Betreuerbestellung an das zuständige Betreuungsgericht, welches die Eignung der von Ihnen vorgeschlagenen Person zur Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben prüft und zum anderen an den späteren Betreuer selbst.
Dabei ist sowohl der von Ihnen benannte Betreuer als auch das Betreuungsgericht an die Betreuungsverfügung gebunden, falls diese Ihrem Wohl nicht zuwiderläuft. Zur Anwendung kommt die Betreuungsverfügung nur, wenn es durch Ihren gesundheitlichen Zustand tatsächlich erforderlich wird.

Existiert keine Betreuungsverfügung, bestellt das örtlich zuständige Betreuungsgericht einen Betreuer. Auch wenn Ihr vorgeschlagener Betreuer als solcher ungeeignet ist, bestellt das Betreuungsgericht einen anderen Betreuer – soweit dies möglich ist aus Ihrem näheren Umfeld. Das Gericht weist dem von ihm bestellten Betreuer dann bestimmte Aufgabenkreise zu.

Generell unterliegt eine Betreuungsverfügung keinen Formvorschriften, jedoch bietet sich an diese schriftlich zu verfassen. Sie müssen bei der Abfassung der Betreuungsverfügung nicht zwingend geschäftsfähig sein. Ausreichend ist, dass Sie Ihren natürlichen Willen, der Ihre tatsächlich vorhandenen Absichten, Wünsche, Wertungen und Handlungsintentionen umfasst, erklären.

Anders als bei der Vorsorgevollmacht handelt es sich um keine Willenserklärung im juristischen Sinn.

Es besteht die Möglichkeit die Betreuungsverfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu verbinden. Sie können beispielsweise verfügen, dass die von Ihnen in der Vorsorgevollmacht bevollmächtigte Person auch im Falle einer Betreuungsnotwendigkeit als Betreuer ausgewählt werden soll.
Dies kann sinnvoll sein, um eine spätere Unwirksamkeit einzelner Punkte in der Vorsorgevollmacht aufzufangen. Ist jemand, dem Sie vollständig vertrauen können bereit sich im Bedarfsfall um Ihre Angelegenheiten zu kümmern, dürfte eine Vorsorgevollmacht gegenüber der Betreuungsverfügung vorzugswürdig sein.

Inhalt der Betreuungsverfügung

Sie können mit einer Betreuungsverfügung folgende Angelegenheiten vorab nach Ihren Wünschen regeln.

  • Betreuungsangelegenheiten: Sie können sowohl bestimmen wer zum Betreuer bestellt werden soll, als auch Personen explizit als Betreuer ausschließen
  • Gesundheitsangelegenheiten: beispielsweise ärztliche Heilbehandlungen und Eingriffe
  • Aufenthalts- und Wohnangelegenheiten: beispielsweise die Unterbringung in ein Heim und die damit verbundene Wohnungsauflösung sowie die Organisation Ihrer Pflege
  • Bankgeschäfte und Vermögensverhältnisse: dies ist allerdings nur eingeschränkt möglich
  • Bewegungsfreiheit: dies beinhaltet "unterbringungsähnliche Maßnahmen" wie freiheitsentziehende Maßnahmen

Das heißt, neben Ihrer Willensäußerung welche Person Ihr Betreuer für den Fall Ihrer Betreuungsbedürftigkeit sein soll, haben Sie auch die Möglichkeit Wünsche zur Wahrnehmung der Aufgaben des Betreuers zu äußern.

Achten Sie dabei darauf, Ihre Wünsche so genau wie möglich zu formulieren, damit diese bestmöglich umgesetzt werden können.
Der Inhalt Ihrer Betreuungsverfügung dient dem Gericht zu gegebener Zeit zur Kontrolle. So überwacht das Gericht beispielsweise Zahlungsvorgänge auf dem Konto des zu Betreuenden sowie die Einhaltung der Vorgaben der Betreuungsverfügung.
Anders als bei der Vorsorgevollmacht berechtigt die Betreuungsverfügung die benannte Person, die als Betreuer vorgeschlagen wurde, erst zum Handeln, wenn diese durch das Betreuungsgericht bestellt wurde.

Um die Aktualität Ihrer Betreuungsverfügung zu gewährleisten, können Sie diese jährlich durch eine Unterschrift mit Datumsangabe und gegebenenfalls unter Zeugen erneuern. So können Sie sicherstellen, dass die Betreuungsverfügung mit den eigenen persönlichen Vorstellungen noch übereinstimmt, zudem erleichtert dies dem Gericht die Beurteilung der Frage, ob die Betreuungsverfügung Ihrem aktuellen Willen entspricht.
Inwiefern Sie Vordrucke für die Abfassung der Betreuungsverfügung nutzen wollen entscheiden Sie selbst, jedoch entbinden die Vordrucke Sie nicht davon, vorab sorgfältige Überlegungen über Ihre Betreuungsverfügung anzustellen und Ihren eigenen Willen wirksam niederzulegen.

Hinweis: Die Beglaubigung Ihrer Unterschrift kann seit dem 01.07.2005 auch durch örtliche Betreuungsbehörde erfolgen. Bei diesen sowie bei Rechtsanwälten, Notaren und Betreuungsvereinen können Sie sich weitergehend beraten lassen. Zudem beraten oft auch Krankenhaus- und Altenheimsozialdienste über Betreuungsverfügungen.

Aufbewahrung der Betreuungsverfügung

Sie sollten die Betreuungsverfügung so aufbewahren, dass Sie und Ihre Angehörigen jederzeit Zugriff darauf haben. Zudem ist es wichtig, den eingesetzten Betreuer über die Betreuungsverfügung und deren Aufenthaltsort zu informieren. Dabei ist jeder der von der Existenz einer Betreuungsverfügung weiß, verpflichtet, diese im gerichtlichen Betreuungsverfahren beim Betreuungsgericht abzuliefern.

Hinweis: Wichtig ist, dass bei Eintritt Ihrer Betreuungsnotwendigkeit das Betreuungsgericht unverzüglich über das Vorliegen der Betreuungsverfügung informiert und diese dem Gericht vorgelegt wird. Es besteht die Möglichkeit die Betreuungsverfügung beim Zentralen Vorsorgeregister zu registrieren und deren Aufenthaltsort mit anzugeben.

Siehe dazu auch „Eintragung der Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung ins Zentrale Vorsorgeregister“

Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg
Das Seniorenbüro der Stadt Ginsheim-Gustavsburg berät zum Thema Betreuungsverfügung.

Anträge / Formulare

Was sollte ich noch wissen?

Siehe dazu auch

Bemerkungen

Die Betreuungsstellen der Kommunen und die örtlichen Betreuungsvereinen bieten persönliche Beratungen an. Ansprechpartner finden Sie in der Hessischen Broschüre Betreuungsrecht im Anhang IV.
 

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