Musikschule Mainspitze: Lehrkraft für Schlagzeug gesucht

 

Die Musikschule Mainspitze ist die öffentliche Musikschule der Stadt Ginsheim-Gustavsburg
inmitten der Rhein-Main-Region und in direkter Nachbarschaft zu Mainz und Wiesbaden.Rund 350 Schülerinnen und Schüler werden derzeit an unserer Musikschule von 17 Lehrkräften unterricht.

Die Musikschule sucht eine Persönlichkeit mit abgeschlossenem oder begonnenem musikpädagogischen Studium. Erfahrung im Einzelunterricht im Bereich Schlagwerk und Drumset sind wünschenswert.

Der Unterricht findet donnerstags im Stadtteil Gustavsburg statt. Der Unterrichtsort ist sehr gut mit dem
ÖPNV erreichbar (S-Bahn-Station: Mainz-Gustavsburg). 

Sie haben Zeit und Lust, donnerstags 4-5 Wochen-Einheiten à 45 Min (auf Honorarbasis) zu unterrichten? 

Rufen Sie uns einfach an. Wir beantworten gerne alle Ihre Fragen.

Leistungsbeschreibung

Werden Gaststättenbetriebe durch Stellvertreter des Gewerbetreibenden betrieben, ist dies bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ein Stellvertreter führt den Betrieb weitgehend eigenständig und weisungsunabhängig auf Namen und Rechnung des Gastgewerbetreibenden.

Die gelegentliche oder regelmäßige weisungsabhängige Führung des Betriebs durch Personal stellt keine Stellvertretung dar.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde)
  • Formlose Anzeige
  • Nachweis über das beantragte Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes:
    siehe dazu: Führungszeugnis (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
  • Nachweis über die beantragte Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes:
    siehe dazu: Gewerbezentralregisterauskunft (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
    • beim Insolvenzgericht (nach § 26 Abs. 2 Satz 1 Insolvenzordnung) und
    • beim Vollstreckungsgericht (nach § 915 Abs. 1 Zivilprozessordnung)
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes:
    siehe dazu: Bescheinigung in Steuersachen (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr richtet sich nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL). Ihre Höhe bemisst sich nach dem zeitlichen Aufwand und beträgt bei Gaststätte mit Alkoholausschank mindestens EUR 51,00.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Anhand der vorgelegten Unterlagen überprüft die zuständige Behörde die gewerberechtliche Zuverlässigkeit. Liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besteht, wird die zuständige Behörde die Stellvertretung untersagen.

Zuständige Mitarbeiter

Zugeordnete Abteilungen

 
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