Neues vom Stadtschreiber: Ein Befehl des Erzbischofs

Stadtschreiber
 

von Hans-Benno Hauf

Hessisch Ginsheimer und Kurmainzer Astheimer liegen im Streit. Die Ginsheimer haben die „Ungebührlichkeit“ und nutzen die Weiden auf der Kammerau[1] und Burgwiesen[2] in der Astheimer Gemarkung. Das dem Astheimer Küster zustehende Glockenbrot[3] wird verweigert. Die eingeschalteten Amtmänner der Hessen und der Kurmainzer schreiben sich hochamtliche Beschwerden und jede Seite wähnt sich im Recht. Die Astheimer sollen der Nutzung in der Vergangenheit zugestimmt, die Ginsheimer sich die Hoheitsrecht angemaßt haben, die sie nunmehr auch noch mit Grenzkontrollen und Strafmaßnahmen durchsetzen. Die Auseinandersetzung führt sogar zu einem – allerdings ergebnislosen -  Ortstermin.

Da reißt dem eingeschalteten Johann Schweickhard von Kronberg, von Gottes Gnaden Erzbischof und Kurfürst zu Mainz, der Geduldsfaden. Er schreibt aus der Sankt-Johannes-Burg in Aschaffenburg[4] am 5. November 1619 an Hans Philipp von Knebel von Katzenelnbogen[5]: „Wir befehlen dir, die fehlenden Belege zu schicken und auch die Gründe zu nennen, warum die (…) Hessischen Ansprüche abzulehnen sind, wem an den strittigen Orten die Hoheitsrechte zustehen und wie das zu beweisen ist. Ferner zu berichten, worum es bei dem erwähnten Ortstermin ging und warum er zu keinem Ergebnis führte. Und schließlich, welche Seite für diese Versäumnisse und Ungebührlichkeiten verantwortlich ist. Du wirst in allem unseren Befehl ausführen und wir bleiben dir somit in Gnaden bewogen.“ Ob Kurfürst Johann befehlsgemäß Antwort erhielt?



[1] älteste Bezeichnung Cämmerers=Au, weil im 14. Jahrhundert im Besitz von Mainzer Kämmerer, später Frankfurter Wiese, weil im Besitz der Frankfurter Adelsfamilie von Holzhausen, Weinheimer a.a.O.

[2] Wiesen nördlich des Oppenheimer Zollhauses „Böhmische Burg“ vor der Herrenwiese und der Frankfurter Wiese, Weinheimer a.a.O.

[3] Teil der Glöcknerbesoldung, meist in Naturalien

[4] 1553 – 1626, Erzbischof und Kurfürst von Mainz von 1604 bis 1626
Quelle: mit frdl. Genehmigung vom Gemeindearchiv Trebur, Abteilung X Abschnitt 2, Textübertragung von Heinrich Tischner,  Mai 2020

[5] 1588- 1659, kurmainzischer Rat und Oberamtmann zu Höchst und Hofheim,

 
Klassische Ansicht

Bitte wählen Sie Ihre Cookie-Präferenzen