Neues vom Stadtschreiber: Das Flur- und Lagerbuch von 1808

Stadtschreiber
 

von Hans-Benno Hauf
Auf hohen Befehl des Großherzoglichen „Cammer Collegs“ fertigt der großherzoglich hessische Steuerperäquator[1] Ludwig Friederich Christian Siebert zu Darmstadt und in dem Amt Kelsterbach im Jahre 1808 das Flur- und Lagerbuch[2] über die vormals Kostheimer, südlich des Mains gelegenen, nun zur Ginsheimer Gemarkung gehörenden Güter und Grundstücke.

Wie kam es dazu? Im Mittelalter gehörte die Mainspitze mit den neunundzwanzig später aufgeteilten Gewannen im „Niederfeld, Mittelfeld, Weiherfeld und Wiesenfeld“ zur Gemarkung Kostheim. Die Äbtissin des Altmünsterklosters in Mainz bezog den Zehnten und hatte die Rechte zur Flussüberfahrt.

Nach Auflösung des Klosters gingen Besitztum und Rechte auf die Mainzer Universität über. Nach vielen Wirrungen wurde 1806 ein großer Teil der Mainspitze hessisch und der Ginsheimer Gemarkung zugeschlagen, die Grundstücke nach und nach verkauft. Ein Teil verblieb im Besitz von Kostheimer Bürgern, so die „gemeinen Hausruthen mit zehn Morgen[3], die „gemeine Ochsenweide“ mit achtunddreißig Morgen, zwei „gemeine Weiden“ mit zwei Morgen und der sumpfige Gustavsburger Festungsgraben, der 1819 an neununddreißig Privatleute veräußert wurde.

Die wichtigsten Grundbesitzer 1806 waren die Universität Mainz mit achtundvierzig, das Mainzer Stephans-Gut mit siebenundzwanzig, das Mainzer Viktorstift mit dreizehn, das Weisenauer Klösterchen mit zwei, Freiherr von Dalberg mit achtzig und Graf von Schönborn mit achtundzwanzig Grundstücken. Außerdem befand sich hier noch ein Kostheimer Pfarracker, ein Schultheißenacker und ein Färchenacker[4]. Auf den Grundstücken des Universitätsgutes hatten die Pächter Philipp Müller und Herr von Lasker den Kostheimer Faselstall zu finanzieren und den Pfarrherrn mit 50 Kappeskraut[5], 50 Stroh und ½ Malter Rüben zu unterhalten.

Am 30. Dezember 1808 besiegelten der Ginsheimer Schultheis J.P. Reinheimer und die Zeugen Johann Philipp Schneider, Johann Adam Rauch, Johann Adam Schorr und Johann Philipp Rauch die amtliche Festlegung über die Grenzen zu Kostheim und der Ginsheimer Gemarkungszugehörigkeit. Sie gilt bis heute.


[1]staatlicher Steuerbevollmächtigter, -prüfer

[2] Vorortarchiv 07 im Mainzer Stadtarchiv

[3] 2500 qm

[4] Vereinigung der Fährleute

[5] Weißkohl

 
Klassische Ansicht

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