Neues vom Stadtschreiber: Das Flur- und Lagerbuch von 1808von Hans-Benno Hauf Wie kam es dazu? Im Mittelalter gehörte
die Mainspitze mit den neunundzwanzig später aufgeteilten Gewannen im „Niederfeld,
Mittelfeld, Weiherfeld und Wiesenfeld“ zur Gemarkung Kostheim. Die Äbtissin des
Altmünsterklosters in Mainz bezog den Zehnten und hatte die Rechte zur
Flussüberfahrt. Nach Auflösung des Klosters gingen Besitztum und Rechte auf die
Mainzer Universität über. Nach vielen Wirrungen wurde 1806 ein großer Teil der
Mainspitze hessisch und der Ginsheimer Gemarkung zugeschlagen, die Grundstücke
nach und nach verkauft. Ein Teil verblieb im Besitz von Kostheimer Bürgern, so
die „gemeinen Hausruthen mit zehn Morgen[3], die „gemeine Ochsenweide“
mit achtunddreißig Morgen, zwei „gemeine
Weiden“ mit zwei Morgen und der sumpfige Gustavsburger Festungsgraben, der 1819
an neununddreißig Privatleute veräußert wurde. Die wichtigsten Grundbesitzer
1806 waren die Universität Mainz mit achtundvierzig, das Mainzer Stephans-Gut
mit siebenundzwanzig, das Mainzer Viktorstift mit dreizehn, das Weisenauer
Klösterchen mit zwei, Freiherr von Dalberg mit achtzig und Graf von Schönborn
mit achtundzwanzig Grundstücken. Außerdem befand sich hier noch ein Kostheimer
Pfarracker, ein Schultheißenacker und ein Färchenacker[4]. Auf den Grundstücken des Universitätsgutes hatten die Pächter
Philipp Müller und Herr von Lasker den Kostheimer Faselstall zu finanzieren und
den Pfarrherrn mit 50 Kappeskraut[5], 50 Stroh und ½ Malter
Rüben zu unterhalten. Am 30. Dezember 1808 besiegelten der Ginsheimer
Schultheis J.P. Reinheimer und die Zeugen Johann Philipp Schneider, Johann Adam
Rauch, Johann Adam Schorr und Johann Philipp Rauch die amtliche Festlegung über
die Grenzen zu Kostheim und der Ginsheimer Gemarkungszugehörigkeit. Sie gilt
bis heute. [1]staatlicher Steuerbevollmächtigter, -prüfer [2] Vorortarchiv 07 im Mainzer Stadtarchiv [3] 2500 qm [4] Vereinigung der Fährleute [5] Weißkohl |